Mann sitzt vor Richterin
Zeitungsfoto.at
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Gericht

Frau erstochen: Lebenslang für 60-Jährigen

Wegen Mordes ist am Mittwoch ein 60-Jähriger vor dem Innsbrucker Landesgericht nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er tötete im November seine Frau mit mehreren Messerstichen. Der Mann bekannte sich zu Prozessbeginn schuldig.

Im November sei der Streit zwischen den beiden Eheleuten entflammt, als ihn seine Frau in der Früh zum Essen einer Suppe zwingen wollte, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Zudem habe sie etwa schlecht über seine Tochter aus seiner früheren Ehe gesprochen, so der 60-jährige Kosovare. Er habe schließlich die Kontrolle verloren, ein Messer in der Küche geholt und dann zugestochen – mehr dazu in Innsbruck: Mordverdächtiger vernommen.

Im Anschluss sei er spazieren gegangen, gab er an. „Danach bin ich zu meinem Nachbarn gegangen, habe gesagt, dass ich meine Frau getötet habe und dass er die Polizei rufen soll“, so der Angeklagte. Damit blieb er bei der Schilderung von seiner Einvernahme im November. Für den Kontrollverlust könne zudem seine Depression mitverantwortlich sein, strich der wegen Mordes angeklagte Mann heraus.

Verteidiger verweist auf Zustand und Beweggründe

Die Staatsanwältin hatte zuvor davon gesprochen, dass kein Zweifel an einem vorsätzlichen Mord bestehe. Er habe mit „äußerster Brutalität“ agiert und 16-mal zugestochen, so die Anklägerin. Der Verteidiger wiederum brachte ins Spiel, dass man es womöglich auch mit „Totschlag“ zu tun haben könnte. Es gelte beim geistigen Zustand und bei den Beweggründen des Angeklagten ganz genau hinzusehen.

Bei der Einvernahme im November hatte er angegeben, sich im Streit provoziert gefühlt und schließlich zum Messer gegriffen zu haben. Weitere Angaben zu seinem Tatmotiv machte der wegen Mordes angeklagte Mann zu diesem Zeitpunkt nicht. Die vom Nachbarn alarmierten Rettungskräfte hatten nach der Tat vergeblich versucht, die Frau zu reanimieren. Die 50-Jährige wies laut Obduktionsbericht Stichverletzungen im Rücken sowie Abwehrverletzungen an den Armen auf.

Gutachter erkannte Zurechnungsfähigkeit

Laut Gutachter Reinhard Haller war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt jedenfalls zurechnungsfähig. Richterin Helga Moser erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass die besondere Brutalität der Tat – der Mann stach 16 Mal zu – sich erschwerend auf das Strafausmaß ausgewirkt habe. Als mildernd sei die Unbescholtenheit des Angeklagten sowie sein sofortiges Geständnis ausgelegt worden.