Die Zivilluftfahrtbehörde prüfe den Antrag derzeit, hieß es. Der Wunsch des Flughafens sei es, dass jedes Flugzeug unter das emissionsabhängige Gebührensystem fällt.
„100 Prozent der gewerblichen Luftfahrt wird ab 1. Jänner in Innsbruck diesen Zuschlag zahlen müssen“, zeigte sich Pernetta überzeugt. Wie teuer die Abgabe sein wird, werde sich nach den jeweiligen Emissionswerten der Flugzeuge richten, so Pernetta. Die konkrete Höhe des Aufschlags müsse noch mit dem Ministerium verhandelt werden. Als Sockelbetrag für Kleinflugzeuge hielt der Flughafendirektor einen Euro für realistisch. Bei größeren Flugzeugen werde das zusätzliche Entgelt dagegen definitiv sehr viel höher ausfallen.
Im Ministerium verwies man auf die Prüfung, die Initiative wurde aber prinzipiell begrüßt: „Lenkungsmaßnahmen hin zu Luftfahrzeugen mit geringeren umwelt- und klimaschädlichen Emissionen sind immer positiv und wichtig.“ Die Erfahrungen der Innsbrucker mit diesem neuen System könnten in künftige Arbeiten zum Flughafenentgeltegesetz einfließen.
Stickoxidwert als relevante Messgröße
Mit einer emissionsabhängigen Landegebühr sollen die Airlines nun „einen wirtschaftlichen Vorteil haben, wenn sie ihre sauberen Flieger hier bei uns einsetzen und wenn sie insgesamt noch modernere Flugzeuge betreiben“, argumentierte Pernetta. Der Vorteil liege damit zunächst beim Standort Innsbruck, werde dieser doch luft- und klimatechnisch weniger belastet.
Als relevante Messgröße würden die schädlichen Stickoxidwerte (NOx) dienen. Für fast jedes gewerblich eingesetzte Flugzeug finde sich dieser Wert in der Zulassung des Triebwerks: „Flugzeuge mit hohen NOx-Emissionen sind aber auch klimaschädlich, weil sie überdurchschnittlich viel CO2 emittieren“, so der Flughafenchef. Der Emissionswert werde dann anhand einer im deutschsprachigen Raum anerkannten und „gerichtsfesten“ Formel in Abhängigkeit von Triebwerksanzahl, NOx-Wert und Treibstoffverbrauch errechnet.
Seit 2004 lärmabhängige Gebühren
Pernetta sah den Innsbrucker Flughafen als Vorreiter, man sei der erste in Österreich, der einen solchen Antrag stelle. Bereits seit 2004 hebt der Airport in Innsbruck lärmabhängige Gebühren ein. Damals sei man ebenfalls Vorreiter gewesen.
Ein Wermutstropfen bleibe aber die vorgeschriebene Aufkommensneutralität des Systems. Das, was emissionsintensiven Flugzeugen an Zuschlag aufgebrummt wird, muss saubereren Maschinen im selben Ausmaß an Landegebühr erlassen werden. Das Ministerium verwies hier auf die europäische Gesetzeslage. Diese lasse nur zu, dass die Flughäfen von den Airlines Gebühren bis zur Höhe der entstehenden Kosten einheben. Insofern seien diese Modelle „erlösneutral“ zu gestalten, hieß es gegenüber der „TT“.