Aktuell sind in Tirol 9.500 Jugendliche in einer Lehrausbildung. Für die Ausbildungsbeihilfe müssen sie einen Antrag stellen, dieser muss spätestens drei Monate nach Lehrbeginn beziehungsweise einen Monat nach Beginn des nächsten Lehrjahres eingereicht werden. Anträge sind mittels Onlineformular unter Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge einzureichen.
Für den Bezug gelten Einkommensgrenzen
Die Richtlinie gilt ab dem 1. September und ist bis Ende Dezember 2024 in Kraft. Allerdings gelten für den Bezug der Beihilfe gewisse Nettoeinkommensgrenzen. Bei einem Einpersonenhaushalt sind es 1.900 Euro, bei einem Zweipersonenhaushalt 2.700 Euro, bei Dreipersonenhaushalten 2.900 Euro, bei Vierpersonenhaushalten 3.100 Euro und bei Fünfpersonenhaushalten 3.300 Euro, sowie für jede weitere Person 200 Euro.