Muster von Stimmzettel zur Landtagswahl
Land Tirol
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Landtagswahl 2022

Landtagswahl: So wählt man gültig

Für eine gültige Stimme bei der Landtagswahl am 25. September gilt es, einiges zu beachten. Die Wähler müssen auf dem Stimmzettel klar erkennbar machen, wenn sie wählen wollen. Auch bei den Vorzugsstimmen gibt es bestimmte Regeln.

Welche Partei man wählen will, macht man am besten durch ein Kreuz im Kreis unterhalb der jeweiligen Partei oder Wählergruppe kenntlich. Erlaubt ist aber auch ein anderes Zeichen wie ein Anhaken oder das Unterstreichen einer Wählergruppe wie auch das Durchstreichen aller Listen bis auf eine. Uneindeutig und damit ungültig wählt, wer etwa zwei Kreise markiert oder auch wer nicht den amtlichen Stimmzettel verwendet.

Bis zu zwei Vorzugsstimmen können vergeben werden

Der Stimmzettel ist auch ohne die Vergabe einer Vorzugsstimme gültig. Wer eine Kandidaten oder eine Kandidatin aus dem Landeswahlvorschlag mit einer Vorzugsstimme unterstützen will, muss in der freien Spalte unter der gewählten Wählergruppe entweder den Namen oder die Reihungsnummer der zur Wahl stehenden Kandidaten eintragen. Die Die dafür zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten der Landeswahlvorschläge und deren Reihungsnummern sind auf einem in der Wahlzelle und im Wahllokal ausgehängten Plakat abgedruckt. Vorzugsstimmen können nur für Kandidatinnen oder Kandidaten der gewählten Wählergruppe vergeben werden.

Beispiele für gültig/ungültig

Hier einige Beispiele für gültige oder ungültige Stimmabgaben:

Die jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Kreiswahlvorschlag sind auf dem Stimmzettel namentlich unterhalb der Wählergruppen, der sie angehören, angeführt. Die Vorzugsstimme kann vergeben werden, indem der entsprechende Kreis neben dem Namen der Kandidatin bzw. des Kandidaten angekreuzt wird. Es kann höchstens eine Kandidatin oder Kandidat des Landeswahlvorschlags und eine oder einer des Kreiswahlvorschlags aus dem betreffenden Bezirk mit einer Vorzugsstimme unterstützt werden.

Jugendliche ab 16 dürfen wählen

Jugendlich sind wahlberechtigt, wenn sie spätestens am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind und spätestens seit 28. Juni 2022 österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger sind, den Hauptwohnsitz in Tirol haben und nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.