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AK warnt vor teurer Online-Nachhilfe

Die Tiroler Arbeiterkammer warnt vor Online-Nachhilfeangeboten, bei denen Kundinnen und Kunden – wie es heißt – „Verträge förmlich aufgezwängt“ würden. Sie berichtet von zwei Fällen, wo Eltern mit jahrelange Laufzeiten und hohen Kosten konfrontiert waren.

Während der Lockdowns hat der Onlinehandel teilweise einen wahren Boom erlebt. Auch Nachhilfe wird immer öfter im Internet angeboten. Laut AK habe die Branche „eine Art Goldgräberstimmung erfasst“ und so manches Start-up mache damit hohe Umsätze.

Drei-Jahre-Vertrag statt kurzer Laufzeit

Die Tiroler Konsumentenschützerinnen und -schützer der Arbeiterkammer waren jetzt mit zwei, wie es heißt, „dramatischen Fällen“ konfrontiert: Die Mutter einer Zehnjährigen wollte sich über Online-Nachhilfe informieren und hatte auf einem Webportal ihre Kontaktdaten hinterlassen. Sie entschied sich telefonisch für 12 Lerneinheiten im Monat zum Preis von insgesamt 234 Euro – ohne zu ahnen, dass der Vertrag eine Mindestlaufzeit von drei Jahren hat.

Als sie kündigen wollte, weil der Online-Unterricht ihrer Tochter unangenehm war und sich auch der gewünschte Lernerfolg nicht einstellte, realisierte sie, dass das Nachhilfeunternehmen insgesamt 8.424 Euro in den nächsten drei Jahren von ihr forderte.

Schülerin im Homeschooling
ORF/Tschandl

17.000 Euro für drei Jahre Nachhilfe

Im zweiten Fall berichtete der Vater einer 17-Jährigen, dass seine Tochter nach dem Ausfüllen eines Webformulars für mehr Informationen über Nachhilfeangebote vom Unternehmen angerufen wurde. Dabei wurden 16 Nachhilfeeinheiten zu je 29,60 Euro zum Gesamtpreis von 473,60 Euro pro Monat mündlich ausgemacht und die Bankdaten bekanntgeben.

In der schriftlichen Auftragsbestätigung sei dann allerdings nicht nur von einem Monat, sondern von einem Vertrag von drei Jahren, die Rede gewesen – verbunden mit Gesamtkosten von 17.049,60 Euro, obwohl das Mädchen diese Informationen telefonisch nie erhalten hätte, wie es hieß. Zum Vertragsende nach drei Jahren wäre die betroffene Tochter zudem bereits längst ausgeschult gewesen.

AK rät zu Skepsis und schriftlichem Angebot

In beiden Fällen konnte die AK Tirol erwirken, dass die Verträge beendet wurden. Überlange Bindungen von 36 Monaten seien mit einem großen rechtlichen Fragezeichen versehen und oft nicht zulässig, warnte sie. Darüber hinaus seien an Verträge, die wie in den vorliegenden Fällen und auf telefonischem Weg zu Stande kommen, bestimmte konsumentenschutzrechtliche Voraussetzungen geknüpft, welche jeweils nicht gegeben gewesen seien, weshalb die Expertinnen und Experten sie als nicht rechtswirksam eingestuft hätten.

Sie rät, Vertragsangebote immer schriftlich anzufordern, um sie vor einer Bindung in Ruhe zu prüfen. Online-Nachhilfe solle man zudem immer erst ausprobieren, ehe man sich für so eine Art der Lernunterstützung entscheide. Verträge über zu lange Zeiträume solle man zudem vermeiden, da sich die Schul- und Lernsituation von Kindern auch schnell wieder ändern könne.