Zwei Wölfe
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Politik

Wölfe dürfen vorerst nicht geschossen werden

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Abschussbescheide für zwei Wölfe in den Bezirken Innsbruck-Land und Osttirol zurückgewiesen. Die beiden Tiere, die vom Land als Problemwölfe eingestuft wurden, weil sie mehrere Schafe gerissen hatten, dürfen also vorerst nicht abgeschossen werden.

Der Abschussbescheid für die beiden Wölfe mit der Registriernummer 108MATK und 121FATK wurde vom Landesverwaltungsgericht an die Behörde zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Zudem ließ das Gericht die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen den Abschussbescheid für den Wolf 158MATK im Wipptal zu. Ursprünglich hatte das Land in den Abschussbescheiden eine aufschiebende Wirkung von Einsprüchen aberkannt. Beschwerde gegen die Abschussbescheide hatte der WWF eingelegt.

Gericht zweifelte Durchführbarkeit an

Es sei nicht ausreichend sichergestellt, dass nur die zum Abschuss freigegebenen Wölfe entnommen würden, begründete das Landesverwaltungsgericht seine Entscheidung. Die bis zum 31. Oktober 2022 geltenden Abschussbescheide sind damit nicht mehr vollstreckbar. Nach Angaben des zuständigen Landesrates Josef Geisler (ÖVP) seien die berechtigten Jäger sofort von der Entscheidung informiert worden.

Neues Landesjagdgesetz soll Abschüsse ermöglichen

Nach der neuerlichen Zurückweisung von Abschussbescheiden durch das Landesverwaltungsgericht will Geisler nun das Landesjagdgesetz ändern lassen. Er spricht von juristischen Spitzfindigkeiten, die zu viel Spielraum für Verzögerungen lassen. Das Tiroler Jagdgesetz solle noch heuer geändert werden. In der Zwischenzeit wolle man alle juristischen Möglichkeiten ausnutzen. Bereits kommende Woche werde das Fachkuratorium Wolf, Bär, Luchs zusammentreten und über die Gefährlichkeit weiterer Wolfsindividuen in Osttirol entscheiden.

Josef Geisler: „In Osttirol sind im heurigen Sommer bereits über 200 Schafe und auch ein fast ausgewachsenes Rind Wölfen zum Opfer gefallen. Zahlreiche weitere Schafe wurden verletzt oder werden vermisst. Zu besonders vielen Rissen ist es im Gemeindegebiet von Anras sowie im Gemeindegebiet von Obertilliach und Kartitsch gekommen.“ Ziel bleibe weiterhin die Anpassung der FFH-Richtlinie in der EU und eine grenzüberschreitende Betrachtung der Wolfspopulation.

WWF sieht sich bestätigt

Der WWF hat auf Nachfrage des ORF Tirol die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofes begrüßt. Sie sei auch so erwartet worden. Im EU-Recht sei die Entnahme von Problemwölfen gedeckt. Das gelte aber nicht, wenn der Herdenschutz so wie in Tirol nicht oder viel zu wenig durchgeführt werde. Der WWF verweist auf die Nachbarländer Italien und Schweiz, die ihre Schafherden mit Hirten und Hunden vor Gefahren schützen. In Graubünden in der Schweiz, einem Berggebiet wie Tirol, gebe es eine wesentlich höhere Wolfspopulation und deutlich weniger Schafsrisse als in Tirol, weil die Herden nicht sich selbst überlassen, sondern geschützt würden.

Die FFH-Richtlinie sei von der EU-Kommission übrigens erst im vergangenen Jahr im Hinblick auf den Wolf geprüft und für gut befunden worden, so der WWF.