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Energie

Erleichterungen bei Energiekostenausgleich

Der Energiekostenausgleich hat zu vielen Anfragen und Beschwerden geführt. Die Telefonberatung des Ministeriums war so überlastet, dass die Tiroler Arbeiterkammer eine eigene Hotline einrichtete. Jetzt wurde die Frist für Antrag und Auszahlung verlängert.

1527 Personen haben sich an die Arbeiterkammer gewandt, weil sie Fragen und Beschwerden zum Energiegutschein hatten. Die meisten Anruferinnen und Anrufer haben keinen Energiegutschein erhalten, so Domenico Rief, der Leiter der wirtschaftspolitischen Abteilung der Arbeiterkammer. „Es waren über 1.330 Leute, die keinen Gutschein bekommen haben und deren Adressen und Stromanbieter wir jetzt gesammelt haben und dem Ministerium zur Verfügung stellen werden“, so Rief.

Neue Fristen, Antrag auch online

Die Fristen für den Energiegutschein wurden verlängert: Neue Gutscheine können bis Ende Oktober angefordert und bis Ende des Jahres eingelöst werden. Beantragt werden können sie nun auch online, so Rief von der Arbeiterkammer: „Wenn man eine Handysignatur hat oder eine Bürgerkarte, könnte man ihn online beantragen, das ist auch ganz neu.“

Hat man dann den Energiegutschein, kann dieser per Post oder elektronisch eingelöst werden. Aber so einige Alltagsrealitäten hat der Gesetzgeber wohl nicht bedacht, so Domenico Rief von der Arbeiterkammer. „Es hat nicht jeder einen Stromzähler. Viele Menschen rechnen Strom über den Vermieter ab, oder es sind innerhalb der Familie mehrere Haushalte und einer hat den Stromzähler, oder es gibt Subzähler im Haus. Aber nur derjenige, der den Vertrag hat, kann den Stromgutschein bekommen“, so Rief.

Gesetz wurde ohne Begutachtung beschlossen

Man habe schon im April den Finanzminister darauf hingewiesen, dass hier ein Fehler vorliege und dass hier etwas übersehen wurde in der Gesetzgebung. Es habe im Vorfeld keine Begutachtung gegeben, sondern das Gesetz wurde einfach erlassen, aber bisher nicht geändert.

Beantragt werden kann der Energiegutschein bis Ende Oktober, eingelöst werden können die 150 Euro bis Ende Dezember. Allerdings nur, wenn man Einkommensgrenzen unterschreitet, die bei Ein-Personen-Haushalten bei 55.000 Euro im Jahr, bei Mehrpersonenhaushalten bei 110.000 Euro liegt.