Die schwarz-grüne Landesregierung hatte in der Sitzung am Feiertag Maßnahmen im Umfang von 25 Mio. Euro beschlossen – mehr dazu in Regierung beschließt Anti-Teuerungspaket (tirol.ORF.at, 15.08.2022).
Opposition zerpflückt Maßnahmen
FPÖ-Landesobmann Markus Abwerzger forderte nunmehr, dass man sämtliche Tiwag-Übergewinne sofort der „notleidenden Tiroler Bevölkerung“ zukommen lassen solle. Außerdem brauche es eine „finanzielle Entlastung für die Pendler, finanzielle Hilfspakete für die Sozialmärkte und einheitlichen Sozialtarif bei allen Energieversorgern in Tirol“.
Inhaltlich in eine andere Kerbe schlug Oberhofer. „Wir NEOS halten nichts davon, dass jetzt, kurz vor den Landtagswahlen, die Tiwag medienwirksam ausgeräumt wird“, sagte er in einer Aussendung. 25 Mio. Euro würden „wahllos verteilt.“ Und außerdem: „25 Mio. Euro bei dieser Inflation, aber vor allem bei einem Jahresbudget von vier Mrd. Euro in Tirol – das ist gar nichts“.
Liste Fritz: ÖVP bedient sich bei TIWAG
Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint hält das Anti-Teuerungspaket für „zu wenig und zu wenig ernsthaft“ und kritisierte in einer Aussendung vor allem den „ÖVP-Griff in die TIWAG-Kasse“ regelmäßig vor Wahlen. Die ÖVP könne nicht Geld aus der TIWAG-Kasse nehmen, das die TIWAG gar nicht habe, so Sint. Auch der Rechnungshof habe 2021 die Vorgehensweise des ÖVP-Landeshauptmannes als Eigentümervertreter als ‚nicht zum Wohle der Gesellschaft‘ und ‚von sachfremden Interessen geleitet‘ kritisiert, so der Liste Fritz-Klubobmann.
Arbeiterkammer sieht „richtige Schritte“
Die Arbeiterkammer (AK) hält das Anti-Teuerungspaket für einen wichtigen und richtigen Schritt. "Dass das Land 25 Millionen zur Akut-Entlastung zur Verfügung stellt und dabei zahlreiche unserer Vorschläge aufgreift, ist höchst erfreulich“, so der Tiroler AK-Präsident Erwin Zangerl (ÖVP). Gerade im Bereich der Energiekosten seien umfassende Maßnahmen gefragt. Unlängst wurde der Bezieherkreis für den Energiekostenzuschuss – auch rückwirkend – erweitert, Zangerl appellierte in diesem Zusammenhang, vom einmaligen Zuschuss in Höhe von 250 Euro Gebrauch zu machen.