Der Bescheid werde nunmehr den „Jagdausübungsberechtigten und den Jagdschutzorganen“ in den betreffenden Jagdgebieten zugestellt, hieß es. Dagegen könne innerhalb von vier Wochen Beschwerde erhoben werden. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde sei allerdings aberkannt worden.
Drei Jagdteilgebiete in Osttirol
Die beiden nunmehr zum Abschuss freigegebenen Wölfe, ein weibliches und ein männliches Individuum aus einer italienischen Population, waren bei Rissen vom 24. Juli in Lavant nachgewiesen worden. 17 Schafe und eine Ziege waren verendet – mehr dazu in Empfehlung für Abschuss weiterer Wölfe. Außerdem wurde auf der Lavanter Alm ein Ochse getötet, „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ von einem Wolf, hieß es seitens des Landes.

Im Bescheid der zuständigen Fachabteilung wurde vermerkt, dass die Wölfe in drei Jagdteilgebieten in den Osttiroler Orten Lavant, Tristach und Nikolsdorf bis zum 31. Oktober „entnommen“ werden dürfen, so das Land in einer Aussendung.
WWF kündigte nach erstem Bescheid Beschwerden an
Bisher galt in Tirol für einen „Problemwolf“ ein Abschussbescheid, nämlich für „158 MATK“. Allerdings kündigte der WWF an, diesen beeinspruchen zu wollen. Im Vorjahr war ein Abschussbescheid aufgrund einer Beschwerde von NGOs vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben worden. Das Tier wurde nicht getötet.