Der WWF wird den Abschussbescheid für den Wolf auch dieses Mal beeinspruchen, die Beschwerde soll kommende Woche eingebracht werden. Dass genau dieser Wolf, dem im Bezirk Innsbruck-Land nach Angaben des Landes 41 Schafsrisse zugeordnet werden, geschossen werde, sei wegen der Verwechselungsgefahr zu unsicher, so WWF-Experte Christian Pichler.
Tirol erlässt Entnahmebescheid
In dem Bescheid des Landes ist festgehalten, dass ein Wolf in Jagdteilgebieten der Gemeinden Ellbögen, Kolsassberg, Matrei am Brenner, Navis, Patsch, Rinn, Schmirn, Sistrans, Tulfes, Tux, Volders, Wattenberg, Wattens und Weerberg bis zum Ende der Almsaison am 31. Oktober 2022 von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen wird.
WWF: Herdenschutz besser prüfen
Außerdem bemängelte der WWF, dass verschiedenste Möglichkeiten des Herdenschutzes immer wieder von vornherein abgelehnt würden, ohne sie vorher überhaupt geprüft zu haben. In einer Stellungnahme betonte Agrarlandesrat und Bauernbund-Obmann Josef Geisler (ÖVP) am Dienstag, dass Herdenschutz in dem betreffenden Gebiet aufgrund geografischer Gegebenheiten nicht machbar sei.
Abschussbescheid bereits einmal aberkannt
Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde wurde allerdings vom Land Tirol bereits im Vorfeld aberkannt. Der WWF zeigte sich überzeugt, dass man auch diesmal die aufschiebende Wirkung des Bescheids beim Landesverwaltungsgericht wieder zuerkannt bekommen wird. Bereits der erste Bescheid zum Abschuss eines Wolfes wurde letztes Jahr vom Landesverwaltungsgericht aberkannt – mehr dazu in LVwG hebt Wolfsabschussbescheid auf.
Die Ankündigung von Agrarlandesrat Geisler, dass er im Verfahren eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes beantragen wolle, begrüßte der WWF. Damit könnten rechtliche Fragen endlich geklärt werden.