Es ist der zweite Abschussbescheid der Tiroler Landesregierung für einen Wolf, dem nach DNA-Untersuchungen Risse von Schafen nachgewiesen wurden. Den ersten Bescheid gegen einen anderen Wolf hatte das Landesverwaltungsgericht allerdings aufgehoben. Mehr dazu in – LVwG hebt Wolf-Abschussbescheid auf.
Jagdfreigabe in 15 Gemeinden
Nachdem am Montag die Entnahme des Wolfs 158 MATK aus der italienischen Population vom Fachkuratorium empfohlen worden war und die Tiroler Landesregierung am Dienstag die entsprechende Gefährdungsverordnung beschlossen hatte, lag Freitag der von der zuständigen Fachabteilung ausgearbeitete Bescheid vor. Darin ist festgehalten, dass ein Wolf in Jagdteilgebieten der Gemeinden Ellbögen, Kolsassberg, Matrei am Brenner, Navis, Patsch, Rinn, Schmirn, Sistrans, Tulfes, Tux, Volders, Wattenberg, Wattens und Weerberg bis zum Ende der Almsaison am 31. Oktober 2022 von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen wird.
Dem Wolf 158 MATK konnten in den Gemeindegebieten von Ellbögen und Tulfes mehrere Risse aufgrund von DNA-Untersuchungen zugeordnet werden. Auch Risse im Gemeindegebiet von Wattenberg können nach Analyse der Experten wahrscheinlich diesem Wolf zugerechnet werden.
Aufschiebende Wirkung wurde aberkannt
Der Bescheid wird nunmehr den Jagdausübungsberechtigten und den Jagdschutzorganen in den betreffenden Jagdgebieten zugestellt und wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Internetseite des Landes Tirol veröffentlicht. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde erhoben werden. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde wurde allerdings aberkannt.