Hotelbett
ingusk – stock.adobe.com
ingusk – stock.adobe.com
Tourismus

Südtiroler Bettenstopp ist beschlossen

Dienstagnachmittag hat der Südtiroler Landtag den umstrittenen Bettenstopp beschlossen. Dem Beschluss gingen zähe Verhandlungen und viele Diskussionen voraus. Vor allem Bauernvertreter innerhalb der Südtiroler Volkspartei (SVP) hatten sich vehement dagegen gewehrt.

Bereits am Montag hätte die Bettenobergrenze im Landtag beschlossen werden sollen. Doch bereits zu Beginn zeichnete sich ab, dass das ein schwieriges Unterfangen werden würde. Zwar hatte sich die Südtiroler Volkspartei auf einen einstimmigen Konsens verständigt, doch nicht alle waren zufrieden.

Bauernvertreter vehement dagegen

Die Bettenobergrenze soll am Status quo des Jahres 2019 festgemacht werden. Damals waren es 229.088 Betten. Hinzu kommen die seither erworbenen Rechte von rund 10.000 Betten. Diese Betten-Obergrenze soll künftig nicht mehr überschritten werden. Bereits Anfang Mai hat die Südtiroler Landesregierung einen Vorstoß in Richtung nachhaltigem Tourismus gemacht. Mehr dazu unter Südtirol will Bettenanzahl limitieren.

In einem ersten Entwurf sind alle Beherbergungsarten von dem Bettenstopp betroffen: Hotels, Pensionen und auch Urlaub auf dem Bauernhof. Das sorgte für einen tiefen Riss in der Südtiroler Volkspartei zwischen Bauernvertretern und Touristikern.

Beschluss am Dienstag

Der Beschluss wurde schließlich von Montag auf Dienstag vertagt. Doch auch am Dienstag musste die Sitzung für Unterredungen der Volkspartei unterbrochen werden. „Einschneidende Maßnahmen wie diese bringen natürlich Spannungsfelder mit sich, das haben wir in den letzten Wochen erlebt. Am Ende war zu erwarten, dass das einige mit Zähneknirschen akzeptieren werden müssen“, sagt Arnold Schuler (SVP), Landesrat für Tourismus.

Um kurz nach 17 Uhr war es dann soweit: Nach vielen Abänderungsanträgen gab es die Zustimmung, das Gesetz und die
Durchführungsbestimmung sind beschlossene Sache. Ausnahmen gibt es für Urlaub am Bauernhof-Betriebe. Ein Siegel soll festlegen, welche Betriebe darunter fallen und welche nicht.