Ein Wolf blickt in die Kamera
Pixabay/raincarnation40
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politik

Problemwolf soll entnommen werden

Die Tiroler Landesregierung hat am Dienstag die Weichen für den Abschuss eines Wolfes gestellt. Das Tier mit dem Namen „158 MATK“ soll 41 Schafe im Bezirk Innsbruck Land gerissen haben. Noch könnten aber Einsprüche zu einer Aufschiebung des Abschusses führen.

Die Tiroler Landesregierung will den Wolf „158 MATK“ zum Abschuss freigeben. Auf Empfehlung des Fachkuratoriums „Wolf-Bär-Luchs“ erfolgte der Beschluss in der Regierungssitzung am Dienstag über eine sogenannte Gefährdungsverordnung.

Zwischen 10. Juni und 2. Juli soll der Wolf auf Almen im Bereich Ellbögen 20 Schafe gerissen haben und auch für den Tod von 17 Schafen im Wattental vom vergangenen Wochenende verantwortlich sein. Zudem wurden in Tulfes am 20. Juli vier tote Schafe aufgefunden. Insgesamt 41 Schafe soll das Tier demnach gerissen haben. Aufgrund der geografischen Nähe und des Rissbildes ging das Kuratorium davon aus, dass es sich bei allen Vorfällen um dasselbe Raubtier handeln. In Tirol wurden heuer neun verschiedene Wölfe nachgewiesen.

Konkreter Abschuss noch offen

Der „Entnahmebescheid“ sei nun in Ausarbeitung. Auch müsse erst rechtlich geklärt werden, ob es durch Einsprüche zu Aufschiebungen kommen könnte. Den im Vorjahr erlassenen Abschussbescheid für den Wolf MATK 118 hatte das Landesverwaltungsgericht nach Beschwerden von Naturschutzorganisationen aufgehoben und auch die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung für nicht gültig erklärt. Mehr dazu unter „Problemwolf“ 118MATK erhält Schonfrist.

Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) meinte gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“ am Dienstag, dass sich das Land darauf erneut einstelle, aber im Verfahren eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes beantragen wolle. Es gehe um eine Klärung auf EU-Ebene, „damit wir endlich Gewissheit haben“, sagte er.

Jäger mit angelegtem Gewehr
Pressefoto Scharinger / Johanna Schlosser

Bauernbund: „NGOs sollen zu ihrem Wort stehen“

Der Bauernbund begrüßt grundsätzlich den zu erwartenden Entnahmebescheid, appelliert aber an die Jägerschaft, „den Zeitraum bis zu einem Einspruch und daraus resultierenden möglichen Aufhebung durch die NGOs zu nutzen. Solange der Bescheid gilt, handelt es sich um einen legalen Abschuss, zu dem die Jägerschaft auch verpflichtet ist.“

NGOs würden immer wieder eingestehen, dass einzelne Problemtiere entnommen werden dürfen. „Jetzt bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung auch von den Vertretern der NGOs zur Kenntnis genommen wird und nicht wieder reflexartig beeinsprucht wird“, heißt es in einer Aussendung.

Wolf erhitzt die politischen Gemüter

Das Thema Wolf und Bär sorgt in Tirol seit Jahren für emotionale Kontroversen und erhitzt auch im aktuellen Landtagswahlkampf die Gemüter. In der letzten Landtagssitzung vor dem Sommer wurde mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierungskoalition ein Beschluss gefasst, der eine Prüfung von Weidezonen ermöglicht. In den unterschiedlichen Zonen soll der Umgang mit den Tieren genau definiert werden.

Die Forderung nach dem Weidezonenplan war ursprünglich von der Opposition gekommen. SPÖ, FPÖ, Liste Fritz und NEOS hatten zuvor einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag eingebracht. ÖVP und Grüne stimmten dann mit ihrer Mehrheit aber für einen Abänderungsantrag, den die Opposition aus Protest über die Vorgangsweise ablehnte – mehr dazu unter Hitzige Wolfsdebatte zum Abschluss.

Erst vor einem Jahr wurde nach massiven Forderungen aus der Bauernschaft das Fachkuratorium eingerichtet, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll.