Der 60-jährige Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig. Das Unheil hat demnach Anfang 2021 seinen Lauf genommen. Er sei damals emotional am Ende gewesen und damit selbst leichte Beute von Online-Betrügern. Über eine Internet-Plattform habe der 60-Jährige damals eine Person kennengelernt, die große Versprechungen gemacht und sein Vertrauen gewonnen habe, so sein Anwalt.
„Es ist mir aus den Händen geglitten“, sagte der ehemalige Finanzverwalter vor Gericht. Zunächst überwies er der Internet-Bekanntschaft Geld aus der eigenen Tasche, später griff er dafür auch auf die Konten der Jagdgenossenschaft zu. Es ging demnach um eine gemeinsame Zukunft und ein angebliches Erbe. Er habe an diesen Versprechungen zwar irgendwann zu zweifeln begonnen, doch er sei in jener Lebensphase so niedergeschlagen gewesen, dass er jeder neuen Lüge und jeder neuen Geldforderung vertraut habe.
Bedingte Haftstrafe und Verurteilung zur Rückzahlung
Am Ende sei er selbst erstaunt gewesen, wie viel Geld, nämlich gut 123.000 Euro, es insgesamt gewesen sind, so der Beschuldigte vor Gericht. Er habe immer die Absicht gehabt, dieses Geld zurückzuzahlen, betonte er.
Wie der Anwalt erklärte, sei sein Mandant gerade dabei, eine Wohnung zu verkaufen, um das Geld aufzubringen. Das sei angesichts der Summe nicht so einfach. Zur Rückzahlung verurteilte ihn dann auch das Gericht sowie zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.