Polizei, Polizist
ORF.at/Christian Öser
ORF.at/Christian Öser
Politik

Polizisten in politischen Ämtern

Bürgermeister, Landtagsabgeordnete, oder Landesparteiführer sind abseits ihrer politischen Ämter oft noch in ihren Berufen tätig – so auch als Polizistinnen und Polizisten. Das ist laut Dienstrecht möglich. Insgesamt muss die Polizei aber politisch neutral sein.

Für politische Tätigkeiten gibt es im Dienstrecht genaue Vorgaben. Damit hat der Landespolizeidirektor Edelbert Kohler auch schnell konkrete Zahlen parat. „Jedes politische Mandat oder jede politische Betätigung ist der Dienstbehörde zu melden. In Tirol haben wir 25 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, acht Bürgermeister, drei Vizebürgermeister, einen Landesparteivorsitzenden und hin und wieder Landtagsabgeordnete.“

Vereinbarkeit wird im Einzelfall geprüft

Der angesprochene Parteivorsitzende beziehungsweise Landesobmann ist Bernhard Schmid für die MFG. Im Bezirk Kufstein wird mit der Bezirkspolizeikommandantin Astrid Mair eine hohe Führungskraft für die ÖVP kandidieren. All das sei strikt von der beruflichen Tätigkeit zu trennen. Das werde jeweils genau geprüft, sagte Kohler.

Edelbert Kohler
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Edelbert Kohler

„Das muss man im Einzelfall betrachten. Im gegenständlichen Fall ist das mit dem Bundesministerium abgeklärt. Wo es um Befangenheit oder Unvereinbarkeit geht wurden keine Bedenken geäußert. Aber wir schauen uns das ganz genau an: Ist diese dienstliche Tätigkeit mit dem politischen Amt vereinbar“, erklärte der Landespolizeidirektor das Vorgehen bei politischen Ambitionen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Jeder hat das Recht, sich politisch zu engagieren

Er steht all dem jedenfalls neutral gegenüber. „Jeder Polizist und jede Polizistin ist Bürger und Bürgerin und hat natürlich auch die selben Rechte. Jeder und jede kann sich politisch betätigen. Jeder kann auch ein politisches Amt ausüben. Wenn man in die Gemeindestuben schaut, in den Landtag und in die politischen Parteien soll ja auch der Querschnitt der Bevölkerung abgebildet werden,“ sagte Edelbert Kohler. Das Dienstrecht sieht die Möglichkeit der Freistellung bis zu 100 Prozent für politische Ämter vor.