Spätestens sechs Monate nach einer Antragstellung sollte die Schlichtungsstelle entscheiden. Im vom Rechnungshof untersuchten Zeitraum von 2015 bis 2020 schaffte die Schlichtungsstelle Innsbruck I nur in einem von drei Fällen die vorgesehene Verfahrensdauer einzuhalten. Etwas besser schaute es bei der zweiten Tiroler Schlichtungsstelle aus, die ebenfalls in Innsbruck ist: Hier dauerten in einem Fünftel der Fälle die Verfahren länger als ein halbes Jahr.
Information im Internet ist wichtig
Positiv bewertete der Rechnungshof, dass die Stadt Innsbruck auf ihrer Webseite vergleichsweise umfangreiche Informationen zur Verfügung stellt. Dadurch könnten zahlreiche Fragen im Vorfeld geklärt werden, heißt es vom Rechnungshof. Er bemängelt aber, dass die Möglichkeiten zur Antragstellung über ein eigenes Online-Formular sowie zur selbstständigen elektronischen Berechnung des zulässigen Mietzinses nach dem Richtwert fehlten.
Insgesamt ist die Anzahl der wohnrechtlichen Schlichtungsstellen seit ihrer Errichtung vor rund 100 Jahren stark zurückgegangen. Im Mai 2021 standen den Bürgerinnen und Bürgern österreichweit zehn wohnrechtliche Schlichtungsstellen zur Verfügung, zwei davon in Tirol, beide in Innsbruck.
Wohnrecht sollte vereinfacht werden
Neben einer Reform bei den Schlichtungsstellen sieht der Rechnungshof auch die Komplexität wohnrechtlicher Bestimmungen kritisch und ortet auch an dieser Seite Bedarf zu einer Reform. Er empfiehlt dem Justizministerium, dem Regierungsprogramm 2020–2024 folgend, eine Initiative zur vorgesehenen Wohnrechtsreform zu setzen.