Angeklagter Mordprozess von hinten
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Gericht

13 Jahre Haft für Angeklagten

Der wegen Mordverdachts angeklagte Innsbrucker, der seine Freundin tödlich verletzt haben soll, ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Für die Geschworenen war es nicht Mord, sondern absichtlich schwere Körperverletzung.

Der Mann soll seine Lebensgefährtin im November mit Faustschlägen und Fußtritten brutal verletzt haben, die 28-Jährige starb schließlich in der Innsbrucker Klinik an den Folgen der Verletzungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte wies vor Gericht die Vorwürfe vehement von sich. Er sei nicht gegen seine Lebensgefährtin gewalttätig geworden. Sie sei vielmehr immer wieder gestürzt und habe sich so selbst verletzt, erklärte der 35-Jährige die letztlich tödlichen Verletzungen. Für die Staatsanwaltschaft war diese Darstellung dagegen nicht glaubwürdig, die Spuren würden eine andere Sprache sprechen.

Opfer soll laut Angeklagtem nur gestürzt sein

Unter Tränen bestritt der Angeklagte am Donnerstag, dass er seine Freundin im November brutal geschlagen und tödlich verletzt habe. „Ich habe ihr nur helfen wollen“, betonte er immer wieder. Er sei am Vormittag nach dem Einkaufen in die gemeinsame Wohnung gekommen, da sei sie wie so oft nach einem Schwächeanfall gestürzt und bewusstlos in der Küche gelegen. Daraufhin habe er die 28-Jährige ins Bett getragen, sie sei aber immer wieder aufgestanden und erneut gestürzt. Das sei über Stunden so gegangen. Immer wieder habe er sie ins Krankenhaus bringen wollen, das habe sie aber abgelehnt, rechtfertigte sich der Beschuldigte.

Er bereue jetzt, dass er nicht darauf bestanden habe, sagte der 35-Jährige vor Gericht. Er sei unter Drogeneinfluss gestanden und habe vieles nicht klar wahrgenommen. Erst als seine Partnerin nicht mehr atmete, fast 24 Stunden später, rief er schließlich die Rettung.

Hände Angeklagter
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Staatsanwältin bezweifelt Version

Die Staatsanwältin zweifelte diese Aussagen stark an. Für sie geben die Verletzungen ein klares Bild. Der Angeklagte sei kräftig, mehrfach vorbestraft und körperlich deutlich überlegen, betonte sie in ihrem Eröffnungsstatement. Das Gerichtsgutachten bestätigte dieses Bild: Die Untersuchung der Verletzungen hätten schwere körperliche Misshandlungen gezeigt, viele der Verletzungen seien durch Stürze nicht zu erklären.

Zudem wurde ein Brief gefunden, in dem sich der Angeklagte bei dem späteren Opfer für seine Taten entschuldigte. Was er damit gemeint habe, könne er heute nicht mehr sagen, so der Mann bei der Befragung. Die Geschworenen zogen sich am frühen Nachmittag zur Beratung zurück, bereits zwei Stunden später wurde das Urteil verkündet.