St. Johann nach Messerattacke
Zoom Tirol
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Gericht

Busfahrer nach Messerangriff verurteilt

Ein Geschworenengericht hat am Freitag einen 63-Jährigen – nicht rechtskräftig – in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Mann hatte mit einem vollbesetzten Schülerbus einen Notarztwagen gerammt und anschließend mit einem Messer auf einen Sanitäter eingestochen.

Er führe einen Krieg gegen die Stimmen in seinem Kopf, sagte der Beschuldigte am Freitag vor dem Schwurgericht aus. Sie würden ihm von sexuellen, dunklen Phantasien mit Kindern erzählen. So sei es auch am 13. Dezember des letzten Jahres gewesen. Schon um Mitternacht hätten die Stimmen ihn geweckt, trotzdem habe er den Dienst als Schulbusfahrer angetreten. An diesem Tag seien die Stimmen immer lauter geworden, schließlich habe er sogar Schreie seines Sohnes gehört, berichtete er unter Tränen.

Versuchte schwere Körperverletzung

Er habe die Stimmen angeschrien, sie beschimpft. Das Blaulicht des Notarztwagens habe ihn dann so stark aufgewühlt, dass er das Fahrzeug gerammt hätte. Anschließend ging er mit einem Messer auf den Sanitäter los – mehr dazu in Busfahrer nach Attacke in Anstalt eingewiesen.

Angeklagter Busfahrer
ORF

Der Busfahrer sagte am Freitag, er habe versucht die Stimmen zu bekämpfen, nicht den Sanitäter. Das widerspricht seiner ersten Aussage, gezielt zugestochen zu haben. Zum Tatzeitpunkt sei der Mann laut Gutachtern nicht zurechnungsfähig gewesen. Entgegen der Anklage auf versuchten Mord wurde er wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt.

„Chronische Schizophrenie diagnostiziert“

Der Angeklagte habe sich laut Gutachterin vor der Tat mehrmals an die Behörden in Ungarn und Österreich gewandt und einen „Einbruch in seinen Kopf“ gemeldet. „Platten, Antennen und Elektroden“ in ihm seien für die Stimmen verantwortlich. Dass er psychisch krank ist, wollte er nicht wahrhaben. Die Gerichtsgutachterin attestierte dem Mann eine Schizophrenie, an der er schon seit über 10 Jahren leide. Die Erkrankung sei inzwischen chronisch und nicht mehr heil-, aber behandelbar.

Der Mann wurde von den Geschworenen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen – aber zur Gänze bedingt. Weil er medikamentös so eingestellt sei, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgehe. Der 63-Jährige befindet sich damit wieder auf freiem Fuß. Ihm wurden Weisungen erteilt, die Behandlung fortzusetzen und nachzuweisen. Zudem wurde eine Bewährungshilfe angeordnet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.