Die Kirche wolle, dass Frauen in Konfliktschwangerschaften jene Hilfen erhalten, die sowohl ihren Bedürfnissen und Rechten als auch jenen ihrer Kinder gerecht werden, erklärte Bischof Hermann Glettler, der in der Österreichischen Bischofskonferenz für Familie und Lebensschutz zuständig ist. Besonderen Schutz müssten dabei immer die Schwächsten der Gesellschaft bekommen. Jene Förderungen, die für die Annahme und Erziehung von Kindern notwendig seien, müssten garantiert werden. Eine sachliche Diskussion darüber sei jedoch in Österreich bisher kaum möglich gewesen, bedauerte der Bischof.
Da das Thema hochsensibel sei, brauche es eine Enttabuisierung und die Schaffung einer neuen „Kultur des Dialogs“, sagte Glettler, der als Impuls zum Gesprächseinstieg den jüngst angelaufenen Film „Lass uns reden“ empfahl.
Glettler fordert dringend Begleitmaßnahmen
Eine vollzogene Abtreibung bleibe für die meisten betroffenen Frauen unabhängig ihrer religiösen Einstellung lebenslang ein Thema, erklärte Glettler. Das sei aus therapeutischen und seelsorglichen Gesprächen bekannt. Zugleich sei klar: „Niemandem steht es zu, über Frauen zu urteilen, die einen Schwangerschaftsabbruch hinter sich haben. Auch damit wurde viel Leid verursacht“, so der Bischof.
Glettler bekräftigte die Forderung von längst überfälligen Begleitmaßnahmen – etwa von statistischer Erhebung von Schwangerschaftsabbrüchen und einer damit einhergehenden anonymen Motivforschung, sowie auch nach einer vorgeschriebenen Wartefrist zwischen Beratungsgespräch und Eingriff. Dass Kinder mit möglicher Behinderung in Österreich weiterhin bis zur Geburt abgetrieben werden können, bezeichnete der Bischof als diskriminierend.
“Entscheidung der Höchstrichter von juristischer Natur"
Zum Urteil des Supreme Courts in Washington – mehr dazu in Abtreibungsrecht gekippt: Biden will Höchstgerichtsurteil bekämpfen (news.ORF.at) – erklärte der Innsbrucker Oberhirte, er empfinde hier „weder euphorische Kundgebungen noch aggressive Gegenreaktionen“ als angemessen.
Die Entscheidung der Höchstrichter sei von juristischer Natur gewesen, nicht von ethischer. Sie habe insofern Klarheit geschaffen, als dass die Zuständigkeit für die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen in den USA nun wieder den einzelnen Bundesstaaten und deren demokratisch gewählten Regierungen zurückgegeben worden sei.
Bischof Glettler: „Es gibt kein Recht auf Abtreibung“
Ein „Recht auf Abtreibung“ gebe es weder in Europa noch international, unterstrich Glettler. Es könne deshalb kein Staat rechtlich verpflichtet werden, Abtreibung zu legalisieren – während jedoch das Recht auf Leben sehr wohl grundsätzlich geschützt sei.