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Landtagswahl 2022

Fristenläufe für Landtagswahl beginnen

Nachdem der Tiroler Landtag mit seiner Auflösung den Weg für die vorgezogene Landtagswahl am 25. September freigemacht hat, stehen nun auch die Fristen und Termine fest. Am Montag wurde die Wahlausschreibung im Landesgesetzblatt kundgemacht.

Als Stichtag, an dem die Voraussetzungen für das Wahlrecht – bis auf das Wahlalter – erfüllt sein müssen, wurde der morgige Dienstag festgelegt.

Landeswahlvorschläge bis 18. August

Bis zum 4. August haben die Parteien Zeit, ihre Kreiswahlvorschläge einzubringen, die Landeswahlvorschläge sind bis zum 18. August fällig. Die Wahlleiter und ihre Stellvertreter werden bis 4. Juli bestellt, bis 9. Juli müssen die Landtagsparteien ihre Beisitzer und Ersatzbeisitzer einmelden.

Auch auf die Gemeinden kommt im Juli Arbeit zu: Bis 18. Juli sind die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse zu erstellen, die dann zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden. Berichtigungen können bis zum 22. Juli angemeldet werden. Für jene Tirolerinnen und Tiroler, die im Ausland leben und wählen möchten, gilt es, einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz bei der Heimatgemeinde zu stellen, erinnerte die Behörde. Bis 18. Juli haben Betroffene noch Zeit, sich darum zu kümmern.

Beantragung der Wahlkarte ab Montag

Wahlberechtigt sind all jene Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Tirol gemeldet haben oder ihren Hauptwohnsitz, wenn sie seit längstens zehn Jahren im Ausland leben, zuvor in Tirol hatten.

Bereits ab Montag kann bei der Behörde eine Wahlkarte beantragt werden, diese werden voraussichtlich ab Anfang September ausgestellt. Die Briefwahlstimmen werden – wie auch schon bei der vergangenen Landtagswahl im Jahr 2018 – am Wahltag von den Gemeinden ausgezählt. Damit wird am Abend des Wahltages bereits ein vorläufiges Endergebnis inklusive Briefwahlstimmen vorliegen.