Plakat auf einer Alm warnt vor Wölfen und Bären
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Illegale Transparente auf Almen gegen Wölfe

In vielen Almgebieten hängen seit einiger Zeit Transparente und Schilder, mit denen gegen Wölfe Stimmung gemacht wird. Aber viele dieser Tafeln dürften dort gar nicht stehen, weil sie nicht dem Tiroler Naturschutzgesetz entsprechen.

Wegen dieser Plakate gehen bei der Landesumweltanwaltschaft regelmäßig Beschwerden ein, sagt Landesumweltanwalt Walter Tschon. Diese Plakate würden in der Regel im Freiland, im Almgebiet stehen. Es sei naheliegend, dass der- oder diejenige, die dies macht, das in einem Raum mache, wo der Wolf in Erscheinung trete, so Tschon: „Das ist in der Regel nicht erlaubt.“

Landesumweltanwalt Walter Tschon gibt ein Interview
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Landesumweltanwalt Walter Tschon

Plakate müssten ganz schlicht gestaltet sein

Im Freiland müssten solche Wolfsplakate oder Wolfsschilder genehmigt werden. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Plakate schlicht – also grün oder weiß – gestaltet sind. Die Plakate seien meist sehr markant in der Farbgebung. Man müsse davon ausgehen, dass diese in der Regel nicht genehmigt werden, so Tschon.

Schild des Bauernbundes warnt vor Wölfen
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Solche Schilder entsprechen vermutlich den gesetzlichen Vorgaben

Bauernbund verkauft Hinweisschilder

Hinweisschilder zum Wolf können beispielsweise beim Tiroler Bauernbund online gekauft werden. 30 Euro kostet eine Tafel. Diese Tafeln würden grundsätzlich dem Naturschutzgesetz entsprechen. Laut gültiger Verordnung müssen diese Schilder in schwarzer oder gelber Schrift auf braunem oder grünem Hintergrund gestaltet sein. Die Größe darf 120 x 40 cm nicht überschreiten. Für die rechtskonforme Anbringung seien dann die Käufer zuständig, hieß es auf Nachfrage des ORF.

„Man muss schauen, in welcher Umgebung man sich befindet. Befindet man sich in einem Schutzgebiet, befindet man sich auf der freien Wiese, habe ich deutliche Schilder? Ist es ein unberührter Raum? Das wird dann im Rahmen des Verfahrens festgestellt“, erläutert der Landesumweltanwalt.

Plakat auf einer Alm warnt vor Wölfen und Bären
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Plakate wie diese wären vermutlich genehmigungspflichtig.

Nach einer Beschwerde würde man nur selten denjenigen finden, der das Plakat aufgestellt hat. In den meisten Fällen würden die Behörden das Plakat entfernen, sofern es nicht bewilligt worden ist.