Landtag Sitzungssaal
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Politik

Vor Neuwahlen Sonderlandtag nötig

Wann die Tiroler Landtagswahl stattfinden wird, war am Montag noch unklar. Günther Platter nannte den 25. September als Wunschtermin – dafür wäre aber die Einberufung eines Sonderlandtages nötig. Knapp drei Monate sind in der Tiroler Landtagswahlordnung als Vorlaufzeit vorgesehen, teilte das Land Tirol mit.

Die nächste reguläre Landtagssitzung würde erst von 6. bis 8. Juli stattfinden – damit würden die notwendigen drei Monate unterschritten. Die Einberufung einer außerplanmäßigen Sitzung wäre für die ÖVP aber mit keinerlei Schwierigkeiten verbunden, nachdem sie lediglich zehn Abgeordnete oder die Landesregierung benötigt, um einen Antrag für eine solche Sitzung zu stellen. Zudem kann die Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP) zu einem Sonderlandtag einladen.

Mehrheit für Auflösung

In der Tiroler Landesordnung ist zudem festgeschrieben, dass für eine vorzeitige Wahl – planmäßig dauert eine Legislaturperiode fünf Jahre – die Auflösung des Landtages notwendig ist. Für einen solchen Beschluss müssen zwei Drittel der insgesamt 36 Abgeordneten zustimmen. Mit Stand Montagnachmittag erklärten sich bereits ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS bereit, damit war die notwendige Mehrheit bereits gesichert. Innerhalb von drei Wochen nach der Auflösung muss die Landesregierung dann die Wahl ausschreiben.

Neuwahlantrag bedarf grüner Zustimmung

ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf sagte der APA, dass man bezüglich eines Wahltermins nun mit den anderen Parteien sprechen möchte. Insbesondere mit dem Koalitionspartner Grüne. Er wollte sich indes nicht festlegen, ob man am 25. September wählen wolle und damit einen Sonderlandtag einberuft. Grünen-Chef Gebi Mair betonte in einer Pressekonferenz Montagnachmittag, dass dass es für einen Neuwahlantrag der ÖVP der Zustimmung des Koalitionspartners Grüne bedürfe. Man wolle bis zum regulären Termin im Frühjahr 2023 weiterarbeiten, sei aber bereit für Gespräche und Verhandlungen, so Mair.