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Politik

Betreuung: Palfrader sieht Thema beim Bund

Obwohl die Tiroler VP in der vergangenen Landtagssitzung gegen einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gestimmt hat, ist Bildungslandesrätin Beate Palfrader (ÖVP) „nicht unbedingt“ dagegen. Sie bringt einen Rechtsanspruch auf Bundesebene ins Spiel.

Im APA-Interview verwies Palfrader erneut auf die „enormen Kosten“ eines solchen Rechtsanspruchs, der ihrer Ansicht nach nicht mehr Rechtssicherheit für die Eltern bringen würde. „Man sollte diese Thematik vielleicht bundesweit andenken und österreichweit einen Rechtsanspruch verankern“, so die ÖVP-Politikerin. Dann wäre es „Sache des Bundes und dann muss der Bund auch mehr als 200 Millionen Euro zahlen“, meinte sie in Anspielung auf die erst kürzlich erfolgte 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. In den kommenden fünf Jahren sind nämlich jährlich 200 Millionen Euro für die Elementarpädagogik vorgesehen.

Palfrader will Anreize für Gemeinden

Für Tirol habe eine Berechnung ergeben, dass der Rechtsanspruch ein „Investitionsvolumen für Land und Gemeinden in dreistelliger Millionenhöhe“ notwendig mache. „Ich glaube, man muss den anderen Weg gehen und Anreize bieten, dass Gemeinden ihrer Verpflichtung nachkommen“,so Palfrader, die einmal mehr auf den gesetzlich verankerten Versorgungsauftrag verwies.

Bei einem Rechtsanspruch müsse für jedes Kind ein Platz zur Verfügung gestellt werden – egal ob es diesen in Anspruch nehme oder nicht. Am Land habe man festgestellt, dass „einige Plätze frei“ bleiben – etwa weil ein Elternteil zuhause bleibe, familiäre Strukturen genutzt werden oder auf Tageseltern zurückgegriffen werde.

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Zudem stehe nun wesentlich mehr Geld für den Ausbau, die Personalkostenförderung sowie für die Sprachförderung zur Verfügung. Nicht zuletzt aufgrund einer beschlossenen Novelle des Kinderbetreuungsgesetzes im Landtag, die jährliche Mehrausgaben für die Elementarbildung in Höhe von rund 18 Millionen Euro vorsieht, argumentierte die Landesrätin. Palfrader räumte ein, dass man in Tirol – vor allem was die Öffnungszeiten betrifft – noch nicht „das Ende der Fahnenstange“ erreicht habe.

Palfrader gegen Kopftuchverbot

In der neuen 15a-Vereinbarung nicht mehr enthalten ist das Kopftuchverbot in Kindergärten, das von ÖVP und FPÖ eingeführt worden war. Palfraders Parteikollegin, Familienministerin Susanne Raab, bedauerte ein ablehnendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs, verteidigte das Verbot jedoch: „Ich halte es für grundsätzlich falsch, wenn Vier- und Fünfjährige ein Kopftuch tragen“, so Raab.

Die Landesrätin fand dazu deutliche Worte: „Ich bedauere es sehr, dass das jemand bedauert“. Ein Kopftuchverbot habe „keinen Sinn“, es sei „einfach unnötig“, in der Volksschule sei „kein einziger Fall“ aufgetreten. Das Thema diene vielmehr der „Bedienung von gewissen Schichten, die ich nicht unbedingt bedienen will“, hielt sie fest.