Bezirkshauptmannschaft BH Innsbruck-Land
Hermann Hammer
Hermann Hammer
Politik

Ohne Masken in die Landesverwaltungen

Seit Mittwoch ist die Maskenpflicht in den meisten Bereichen des Lebens aufgehoben worden. Auch die Landesverwaltungen kehren zu ihrem normalen Betrieb zurück. Das heißt im Landhaus und in den Bezirkshauptmannschaften sind keine Masken mehr vorgeschrieben.

Seit Mittwoch gelten die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verordneten Änderungen im Hinblick auf die Corona-Maßnahmen. Unter anderem fällt damit in vielen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske – so auch in den Amtsgebäuden der Tiroler Landesverwaltung, wie etwa im Landhaus und in den Bezirkshauptmannschaften. Das teilte das Land Tirol in einer Aussendung mit.

Anmeldungen zum Teil notwendig

Der Parteienverkehr ist also wieder ohne Maske möglich. Für eine bessere Planbarkeit und somit auch möglichst kurze Wartezeiten ist eine Terminvereinbarung aber weiterhin notwendig, so das Land. Davon ausgenommen sind die Bürgerservice-Stellen der Bezirkshauptmannschaften, die beispielsweise für die Ausstellung von Reisedokumenten, Führerscheinen oder Personalausweisen zuständig sind – hier ist keine Terminvereinbarung erforderlich.

Bürgerservice ohne Masken

„Das Land Tirol versteht sich als moderne Serviceeinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung waren und sind auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stets bemüht, die Serviceleistungen in bestmöglichem Ausmaß anzubieten. Dies war in der Vergangenheit aufgrund von erhöhten Sicherheits- und Hygienevorkehrungen teils mit Herausforderungen verbunden. Umso mehr freut es uns, dass wir aufgrund der Lockerungen des Bundes – gerade hinsichtlich der Maskenpflicht – weitestgehend zum Normalbetrieb zurückkehren können“, betonte Landesamtsdirektor Herbert Forster.