Der Amateurbereich umfasst das Frauen-Team, den Nachwuchs und die Regionalliga-Mannschaft. Das Wacker-Profiteam musste mit Saisonende aus der 2. Fußball-Liga absteigen. Ein Einstieg in die Regionalliga Tirol wird angestrebt.
Wie die „Tiroler Tageszeitung“ (Online-Ausgabe) berichtete, stellte Vorstandsmitglied Niklas Sattler den Antrag. Die Profi-GmbH soll mit drei Millionen Euro verschuldet sein. Es werde jetzt alles versucht, um den Verein selbst vor einem Konkurs zu bewahren, der ebenfalls fast eine Million Euro an Schulden angehäuft haben soll. Dadurch würde ein Absturz samt Neubeginn in der letzten Leistungsstufe des Tiroler Fußballverbands verhindert werden. Es werde mit Interessensgruppen gesprochen, „die ihre Intention äußerten, im ‚worst case‘ an der Rettung des Vereins mitzuhelfen“.

Verein kam Konkursantrag von Spielern zuvor
Vor dem Schritt des Vereins hatten bereits seit Monaten auf ihre Löhne wartende Spieler angekündigt, einen Konkursantrag einzubringen. Wie Gewerkschafter Oliver Prudlo angab, sind die Spieler-Gehälter von März und April noch ausständig. Vonseiten des Vereins hätte es immer wieder Versprechungen gegeben, die nicht eingehalten wurden. Auch Zahlungsfristen bei der Österreichischen Gesundheitskasse und beim Finanzamt liefen am vergangenen Wochenende ab. Mietschulden hat Wacker auch beim Veranstaltungszentrum Olympiaworld.
Die mehrfach angekündigten Millionen von Investor Thomas Kienle, die das finanzielle Desaster bei Wacker Innsbruck abwenden sollen, sind nach wie vor nicht eingetroffen. Wacker-Präsident Kevin Radi, der Fans wie Gläubiger seit Wochen und Monaten vertröstet, steht selbst unter Druck. Wacker-Anhänger fordern eine außerordentliche Generalversammlung, bei der es auch um die Abwahl Radis gehen soll, der erst im Jänner die Vereinsführung übernommen hat. Wie der Club am Mittwoch bekanntgab, soll für 29. Juni eine Generalversammlung einberufen werden.
KSV: Zweifel an Rechtmäßigkeit des Insolvenzantrags
Der Kreditschutzverband (KSV) betonte am Mittwoch, dass erst geprüft werden müsse, ob die formalen Voraussetzungen für einen korrekten Insolvenzantrag vorliegen. Bei der Wacker-GmbH habe es in den vergangenen Jahren immer wieder Wechsel in der Geschäftsführung gegeben. Im Firmenbuch scheine aktuell gar kein Geschäftsführer auf. Der Antrag sei in diesem Fall vom Verein als Gesellschafter der Wacker-GmbH gestellt worden.
Der KSV betonte, dass der Insolvenzantrag nur von einem Vereinsvorstand unterzeichnet wurde, nicht aber vom Präsidenten. Dessen Unterschrift wäre aber nach Vereinsregister in diesem Fall notwendig gewesen. Das Landesgericht Innsbruck müsse nun prüfen, ob der Antrag so zulässig ist.