Im Zentrum steht die Abschaffung oder Beibehaltung der im Gesetz von 2018 vorgesehenen bestätigenden Volksabstimmung (Referendum). Demnach kann ein vom Landtag verabschiedetes, nicht mit einer Zweidrittelmehrheit genehmigtes Gesetz nicht in Kraft treten, wenn 300 Wahlberechtigte darüber eine Abstimmung beantragen. Ein Sachverhalt, der auch am heutigen Stimmzettel sehr komplex wirkt.
Der Verfassungsrechtler und Universitätsprofessor Francesco Palermo von der Uni Bozen fasste die Causa gegenüber Rai Südtirol so zusammen: „Es geht um das grundsätzliche Verständnis der direkten Demokratie: Wollen wir, dass die Bürger mehr direkt entscheiden oder soll sich weiterhin mehr der Landtag mit bestimmten Themen befassen und darüber entscheiden.“

Wird Referendum wieder eingeführt?
Wenn sich also viele Menschen bei einer Volksabstimmung gegen ein neues Gesetz aussprechen, kann es nicht in Kraft treten. Grundlage dafür ist die Volksabstimmung, die Unterstützer haben sechs Monate Zeit, um 13.000 Unterschriften für die Abhaltung der Volksabstimmung zu sammeln. Das betreffende Landesgesetz kann dann erst nach dem positiven Ausgang der Abstimmung in Kraft treten. Im Jahr 2021 wurde dieses „beteiligende Referendum“ jedoch wieder abgeschafft. Nun soll darüber entschieden werden, ob diese Abschaffung bleibt oder ob das Referendum wieder eingeführt wird.
Opposition für Rückkehr zu Referendum
Sämtliche Oppositionsparteien riefen die Südtiroler im Vorfeld der sonntäglichen Abstimmung dazu auf, gegen eine Änderung zu stimmen. Das ursprüngliche Gesetz sei „eine wichtige Errungenschaft für die Demokratie in Südtirol“ und solle nun „nach dem Willen der Mehrheit aus SVP, Lega-Salvini und Berlusconis Forza Italia in wesentlichen Teilen beschnitten werden“, wurde kritisiert.
Die Sammelpartei SVP trommelte hingegen für ein „Ja“. Sie bekenne sich zu einer direkten Demokratie, die die Entscheidungen des Landtages ergänzt, aber nicht ersetzt. Und zu einer direkten Demokratie, die Entscheidungen des Landestages „zwar korrigiert, aber nicht blockiert“, hieß es in einer Aussendung der sieben Organisationen und Sozialpartnergremien der SVP.
Ergebnis soll am Abend vorliegen
In Südtirol sind die Wahlberechtigten seit 7.00 Uhr aufgerufen, an einer Volksabstimmung über ein Gesetz zur direkten Demokratie teilzunehmen. Dieses war im Jahr 2018 beschlossen, 2021 aber wieder geändert worden – unter anderem durch die regierende Südtiroler Volkspartei (SVP). Die Wahllokale sind bis 21.00 Uhr geöffnet, das Ergebnis werde spätabends vorliegen, hieß es vom Landespressedienst gegenüber der APA. Die einfache Mehrheit entscheidet, das Ergebnis ist bindend.