In Tirol gibt es 337 Freiwillige Feuerwehren, 19 Betriebsfeuerwehren und eine Berufsfeuerwehr mit in Summe 32.750 Mitgliedern. Gerade in den Landgemeinden ist es durch viele Berufspendlerinnen und Pendler eine Herausforderung, auch tagsüber einsatzfähig zu sein. Das ist einer der Gründe, warum einzelne Bestimmungen des Tiroler Landesfeuerwehrgesetzes jetzt angepasst werden sollen.
Ein Punkt betrifft die Wahl: In Zukunft können auch Mitglieder Kommandantin, Kommandant oder Stellvertreter werden, wenn sie in einer direkt angrenzenden Gemeinde wohnen oder dorthin umgezogen sind. Schließlich könne man davon ausgehen, dass sie das Einsatzgebiet ebenso gut kennen, hieß es. Bei anderen Funktionen fällt auch diese Schwelle weg.
Gemeinsame Betriebsfeuerwehren möglich
Vorgesehen ist in der Gesetzesänderung auch, dass mehrere nahe beieinanderliegende Betriebe eine gemeinsame Betriebsfeuerwehr aufstellen können. Die Mitglieder der gemeinsamen Betriebsfeuerwehr müssen bei einem der beteiligten Betriebe angestellt sein oder als Leasingkraft in einem der Betriebe arbeiten. Auch eine Doppelmitgliedschaft zur Betriebsfeuerwehr und zur Freiwilligen Feuerwehr soll möglich sein. Die Neuerung soll voraussichtlich ab Sommer in Kraft treten.