Wie die Südtiroler Diözese am Mittwoch laut Kathpress mitteilte, sei im Fall von Autoritätsmissbrauch gegenüber einem Minderjährigen, der sich vor etwa 30 Jahren ereignete, eine verhängte Maßnahme nur teilweise umgesetzt worden. Die Diözesanleitung habe nun die vollständige Umsetzung in die Wege geleitet.
Vierköpfige Expertengruppe
Im April hatte Bischof Ivo Muser seinen Generalvikar Eugen Runggaldier beauftragt, mit dem diözesanen Dienst zum Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen sowie einem Fachbeirat Missbrauchsfälle „in überschaubaren, konkreten Schritten“ anzugehen. Der Expertengruppe gehören neben dem Generalvikar und dem diözesanen Präventionsbeauftragten Gottfried Ugolini zwei unabhängige Fachleute an: eine Rechtsanwältin sowie ein Psychiater. Fallweise können noch andere Fachleute hinzugezogen werden.
Frage der Aufarbeitung auch Thema der Bischofskonferenz
Die Expertengruppe soll Diözese und Ordensgemeinschaften beraten, Vorgehensweisen begutachten und Kriterien für einen transparenten und gerechten Umgang mit den Beteiligten erarbeiten. Zudem werden noch einmal frühere Meldevorgänge zwischen der Diözese und zuständigen vatikanischen Stellen überprüft.
Die Italienische Bischofskonferenz, der auch Bischof Muser angehört, berät derzeit bei ihrer Vollversammlung in Rom, in welcher Weise die katholische Kirche in Italien sexuellen Missbrauch sowie jenen von Gewissen und Autorität in den vergangenen Jahrzehnten aufarbeiten soll.