Der 51-Jährige war weder zur Sozialversicherung angemeldet noch hatte er eine arbeitsmarktrechtliche Bewilligung, informierte das Finanzministerium am Mittwoch in einer Aussendung. Auch in einem weiteren Lokal kam es zu einem ähnlich gelagerten Vorfall: Ein 30-jähriger Abwäscher versuchte zu Beginn der Kontrolle zu flüchten, wurde aber am Hinterausgang gestellt. Der Grund für die Flucht laut den Ermittlern: Der Mann aus Sri Lanka befand sich im Asylverfahren, hatte keine Arbeitsbewilligung und war auch nicht zur Sozialversicherung angemeldet.
Anzeigen an das Finanzamt und die Finanzstrafsachenstelle
Denn Registrierkassenkontrollen hätten gezeigt, dass die Aufzeichnungen nur mangelhaft waren und der Belegerteilungspflicht nicht nachgekommen wurde, hieß es.
Die Schwerpunktaktion war bereits am 21. April über die Bühne gegangen. An ihr nahmen neben sieben Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten auch elf Polizeibeamte, die Lebensmittelaufsicht, das Arbeitsinspektorat sowie das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl teil.