Seit Jahren ist der Hang hinter dem Einfamilienhaus in Bewegung und hat das Gebäude in dieser Zeit massiv verschoben. Inzwischen klafften zentimeterdicke Risse an den Wänden innen im Haus genauso wie an den Außenmauern. Die Treppe ins Haus war auseinandergebrochen. Wegen der Hangbewegungen installierte das Land Anfang des Jahres ein Überwachungssystem im Gebäude.
Dieses Überwachungssystem schlug zuletzt verstärkt Alarm. Eine sofortige Absiedlung des Ehepaars war deshalb unvermeidbar, so der Sachverständige des Landes, Ludwig Tanzer. Die Sensoren würden kleinste Veränderungen bei den Rissen erfassen, per SMS werde bei Bewegungen jenseits einer bestimmten Toleranzmarke ein Alarm weitergeleitet.
Für die Behörden war in dieser Woche ein weiteres Bewohnen des Hauses nicht mehr zu verantworten. Auf Empfehlung des Sachverständigen sprach der Bürgermeister von Grins, Franz Benedikt, ein Betretungsverbot aus. Am Donnerstag musste das Ehepaar das Wohnhaus verlassen, mit wenigen Habseligkeiten kamen die beiden vorerst in einer Gemeindewohnung unter. Der finanzielle Schaden für das Paar ist enorm. Das Gebäude soll jetzt nach und nach ausgeräumt werden, sofern es die Gefahrenlage zulässt – also immer dann, wenn der Hang sich laut Überwachungssystem gerade nicht bewegt.
Eheleute wollten bis zuletzt bleiben
Obwohl die Hangbewegungen und die Risse im Haus schon seit längerem bedrohliche Ausmaße angenommen hatte, waren die Eheleute laut Bürgermeister nicht zu überzeugen, das Gebäude selbst zu verlassen. Das Paar hatte das Haus vor dreißig Jahren gebaut und hing sehr daran. Er könne mit den beiden mitfühlen, habe aber auch mitgelitten, weil sie bis zuletzt weiterhin in dem auseinanderdriftenden Wohnhaus gelebt haben, so Bürgermeister Franz Benedikt.
Sachverständiger sieht keine Möglichkeit zum Erhalt
Für den Sachverständigen hätte das Haus auch mit Sicherungsmaßnahmen in der Vergangenheit nicht gerettet werden können. „Also nach jetzigem Wissensstand hätten Maßnahmen nichts genützt – vor allem diese Maßnahme, die in Frage gekommen wäre. Das wäre in keinster Weise im Verhältnis gestanden“, meinte Tanzer im ORF-Interview.
Bis in den kommenden Winter kann das Haus noch ausgeräumt werden. Die Möglichkeit dazu gibt es nur dann, wenn das Überwachungssystem keine Bewegung meldet. Danach wird die Gemeinde einen Abbruchbescheid erlassen, erklärte Bürgermeister Franz Benedikt. Rechtlicher Schlusspunkt von Gemeindeseite wird eine Rückwidmung des Areals sein, es wird damit zu unbebaubarem Freiland.