Angeklagt war der Jugendliche nach dem Strafgesetzbuch wegen Brandstiftung. Das Strafmaß wurde allerdings vom Jugendgericht bestimmt. Zudem muss der 16-Jährige eine Psychotherapie machen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Geschädigten mehr Schadenersatz fordern. Da der Angeklagte einen Teil der Strafe schon verbüßt hat, musste er nicht mehr ins Gefängnis.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Prozess fand unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Grund sei, so Andreas Stutter, Sprecher des Landesgerichts, auch die Interessen des jungen Angeklagte zu wahren: „Es gibt auch ein Leben nach diesem Strafverfahren. Es soll nicht allzu viel aus seinem Privatleben, seinem Jugendleben, seinem Familienleben bekannt werden. All das könnte ihn später einmal beeinträchtigen.“
Unerklärliche Brände im Herbst 2021
Begonnen hatte die Brandserie in Stanz am Abend des 4. September. Im Dachboden eines Wohnhauses brach ein Feuer aus. Genau drei Wochen später war es ein Wirtschaftsgebäude, das plötzlich Feuer fing. Die Flammen griffen auch auf ein benachbartes Wohnhaus über. Personen oder Tiere kamen nicht zu Schaden. Nach vier Brandstiftungen im September und Oktober konnte dann der 16-Jährige durch Hinweise aus der Bevölkerung ausgeforscht werden.