Die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zog ihre ursprünglich gegen das Urteil erhobene Nichtigkeitsbeschwerde – nach Studium der schriftlichen Urteilsausfertigung – zurück. Ein Sprecher der WKStA bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der Tiroler Tageszeitung.
Freispruch zuerst nicht „ohne Zweifel“
Seeber war vorgeworfen worden, dem EU-Parlament zwischen 2006 und 2010 Scheinrechnungen eines externen Beraters und dessen Tochter vorgelegt und diesem damit rund 400.000 zugeschanzt zu haben. Der Innsbrucker Freispruch war nicht „ohne Zweifel“ erfolgt, wie der Richter in seiner Urteilsbegründung ausgeführt hatte. Aber Seeber habe gut darlegen können, warum er einen Berater gebraucht und sich nicht auf seine Assistentinnen und Assistenten verlassen habe können. Auch der damalige Berater des Politikers, ein Rumäne, wurde bei dem Prozess freigesprochen.

Suspendierung als Landesbediensteter aufgehoben
Richard Seeber saß von 2004 bis 2014 für die ÖVP als Abgeordneter im Europäischen Parlament. Als Landesbeamter leitete er auch das Tirol-Büro in Brüssel. Der mittlerweile 60-Jährige hatte die Betrugsvorwürfe stets zurückgewiesen. Im Zuge der Anklageerhebung beantragte er auch nach zunehmendem politischen Druck seine vorläufige Suspendierung vom Landesdienst, dem Antrag kam die öffentliche Hand nach.
Nachdem der Freispruch in dem Verfahren rechtskräftig ist, nahm das Land Tirol die Suspendierung Seebers inzwischen zurück. Nun würden Gespräche zwischen der Amtsspitze und dem früheren Politiker „über die weitere Vorgehensweise“ stattfinden.