Oberlandesgericht Innsbruck
ORF.at/Christian Öser
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Gericht

Quarantänebrecher immer wieder angeklagt

Die Coronavirus-Pandemie hat den lange kaum beachteten Straftatbestand vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten wieder Gewicht verliehen. Heuer gab es laut Angaben der Staatsanwaltschaft Innsbruck in Tirol deswegen bereits 18 Anklagen.

Im Vorjahr waren es 39 Anklagen. Im Jahr 2022 wurden bisher zwei Personen verurteilt. Wer als positiv getestete und behördlich abgesonderte Person die Quarantäne verlässt, etwa weil er Lust auf einen Spaziergang hat oder einkaufen will, kann sich damit als Angeklagter vor Gericht wiederfinden. Dass das vorsätzliche Gefährden von Menschen durch übertragbare Krankheiten nach § 178 sogar ein Straftatbestand und nicht nur ein Verwaltungsvergehen ist, dürfte manchem gar nicht bewusst sein.

Zwei Menschen auf Gerichtsgang
ORF
Am Mittwoch wurden nicht rechtskräftig zwei Geldstrafen ausgesprochen

Mann wollte sich Genesungszertifikat erschleichen

Auch diesen Mittwoch gab es vor dem Landesgericht Innsbruck eine Verhandlung, der Fall war aber etwas komplizierter. Angeklagt waren zwei Männer wegen des Verstoßes gegen verschiedene Paragraphen. Dabei soll laut der Staatsanwaltschaft der Erstangeklagte den damals positiv getesteten Zweitangeklagten überredet haben, die Quarantäne zu verlassen und zu einer Teststraße zu gehen. Das positive Testergebnis wollte der Erstangeklagte dann offenbar nutzen, um zu seinem Vorteil später ein Genesungszertifikat zu erhalten, ohne selbst erkrankt gewesen zu sein. Die beiden Männer wurden zu einer Geldstrafe von jeweils 3.750 Euro verurteilt, allerdings nicht rechtskräftig.