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Tourismus

Südtirol will Bettenanzahl limitieren

Die Südtiroler Landesregierung will für einen nachhaltigen Tourismus eine Bettenobergrenze einführen. Als Basis dient das am Donnerstag beschlossene Entwicklungskonzept 2030+. Die Bettananzahl soll auf dem Niveau von 2019 eingefroren werden. Kritik kommt vom Hoteliers- und Gastwirteverband.

Sowohl in Nord- als auch Südtirol wird aktuell darüber diskutiert, wie viele Gästebetten eine nachhaltige Tourismusdestination verträgt. Nun ist in Südtirol – als ersten Schritt – eine Bestandserhebung ist geplant.

Gemeinden müssen Bestand erheben

Während in Tirol eine allgemeine Bettenobergrenze nicht möglich ist und noch geprüft werden soll, inwieweit eine Obergrenze pro Betrieb implementiert werden kann, ist Südtirol offenbar einen Schritt weiter. Bereits Ende Juli könne die Erhebung der Gesamtzahl an Gästebetten starten, führte Südtirols Tourismus-Landesrat Arnold Schuler (SVP) im APA-Interview aus. Zuständig für die Erhebung sind die Gemeinden. Am Ende liege der Ball wieder bei den jeweiligen Ortschefs, die angehalten werden, ihre eigenen Konzepte auszuarbeiten. Dieser Prozess werde dann wohl „ein bis zwei Jahre dauern“. In der Startphase werden den Gemeinden Betten zur Verfügung gestellt, die innerhalb der nächsten zehn Jahre auszugleichen und in erster Linie für die Erweiterung der kleinen Strukturen angedacht sind, so der Landesrat weiter.

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Südtirols Unterkunftgeber dürfen ihre Bettenanzahl nicht mehr erhöhen, sollte sich der Landtag im Juni dafür aussprechen.

Obergrenze gilt auch für Privatzimmervermieter

Gesetzlich verankert soll die Obergrenze im Südtiroler Landesgesetz „Raum und Landschaft“ und dadurch „durch die Gemeinden auch leicht kontrollierbar“ werden, erklärte Schuler. Festgemacht wird diese Obergrenze am Status quo des Jahres 2019. Damals waren es 229.088 Betten. Hinzu kommen die seither erworbenen Rechte von rund 10.000 Betten. Diese Betten-Obergrenze soll künftig nicht mehr überschritten werden. Sie soll nicht nur für gewerbliche Betriebe – also Hotels, Gasthäuser und Pensionen – gelten, sondern auch für nicht-gewerbliche Betriebe wie Privatzimmervermieter und für Anbieter von Airbnb-Wohnungen.

Gesetzesänderung im Juni im Landtag

Voraussichtlich im Juni sollen durch Abänderung von Gesetzen im Landtag und den Erlass von Verordnungen durch die Landesregierung die Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen werden. Es gehe um ein „nachhaltiges Destinationsmanagement“, betonte Schuler. Eine Bettenobergrenze sei nur ein Teil des mehrere Maßnahmen umfassenden und über 80 Seiten starken Landestourismusentwicklungskonzepts 2030+, das von der Landesregierung in ihrer Sitzung von 28. Dezember 2021 mit nur einer Enthaltung verabschiedet wurde.

Dabei verfolge man das Ziel, einen „Lebensraum“ zu schaffen, in dem sich „nicht nur Touristen, sondern auch die Einheimischen wohlfühlen“, führte Schuler aus. Südtirol ist eine der dichtesten Tourismusregionen der Alpen. Im Jahr 2019 wurden 33 Millionen Nächtigungen registriert. Rund 530.000 Menschen leben im Land. Rund elf Prozent der Wertschöpfung in Südtirol sind auf den Tourismus zurückzuführen.

Neue Betten nur über „Bettenbörse“

Erhoben wird derzeit die Anzahl aller Betten. Dass neben den laut Landesstatistikinstitut Astat aktuell bereits gemeldeten 229.088 Betten etwa auch Ausziehcouches oder Zustellbetten in die Gesamtanzahl einfließen, bezeichnete der Tourismus-Landesrat als „Paradigmenwechsel“. Nicht in die Statistik eingeflossen sind bisher außerdem Campingplätze und Betten, die über die Buchungsplattformen, wie beispielsweise Airbnb, vermietet werden. Schließlich erhofft sich Schuler, ein Bild davon zu bekommen, wie viele Touristen sich derzeit grundsätzlich im Land aufhalten können. Dass Tagestouristen nicht in die Gesamtzahl einfließen, hielt Schuler für kein großes Problem.

Die Gesamtzahl der Betten auf Landesebene dürfe sich künftig durch Erweiterungen und Ausbau nicht erhöhen, sie sei nur durch Umverteilung möglich, umriss Schuler den Beschluss, der eine „Bettenbörse“ vorsieht. Um neue Betten zu schaffen, müssen andere frei werden.

Maximal 150 Betten pro Betrieb

Die maximale Anzahl an Betten pro Betrieb solle außerdem auf 150 beschränkt sein, auch auf ein „ausgewogenes Verhältnis zwischen gewerblicher und privater Vermietung“ sei zu achten, gab Schuler zu Bedenken. Denn: „Wir wollen Familienbetriebe und keine großen Bettenburgen.“ Südtirols Tourismus ist kleinstrukturiert. 4.000 gewerbliche Betriebe zählt die Statistik, sie stellen 150.000 Betten. Macht im Schnitt 37 Betten pro Betrieb. Zwei Drittel der Unternehmen haben unter 40 Betten, nur 150 über 100.

Kritik der Gastwirte und Hoteliers

Auch Manfred Pinzger, Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV), hob die Wichtigkeit kleinstrukturierter familiengeführter Betriebe für den Südtiroler Tourismus hervor, plädierte aber für eine differenziertere Sichtweise. Der HGV vertritt die Interessen von rund 4.500 eingeschriebenen Betrieben. „Wir haben sicherlich in bestimmten Gebieten in Südtirol ein Maximum an Verträglichkeit erreicht. Doch es gibt zahlreiche Gebiete und Ortschaften, wo noch viel unausgeschöpftes Potenzial vorhanden ist“, betonte Pinzger. „Man darf nicht alle Gemeinden über einen Kamm scheren“, warnte er. Besonders auf „strukturschwächere Gebiete“ müsse man individuell eingehen. Es sei „Fakt, dass der Tourismus in manchen Gebieten überhandgenommen hat“ räumte der HGV-Präsident ein: „In diesen Fällen sind wir mit einem Stopp von neuen Beherbergungsbetrieben einverstanden.“

Auch der Präsident des Südtiroler Gemeindeverbandes Andreas Schatzer, hatte sich in der Vergangenheit um kleinere Betriebe gesorgt und Ausnahmen gefordert. Er befürchtete, dass kleine Gastbetriebe schließen müssten, weil der Bettenstopp keine Entwicklung mehr erlaube. Außerdem führte Schatzer die nächsten Generationen ins Treffen. Ausbau und Erweiterung müssten bei Betriebsübernahmen möglich sein, so seine Forderung.

Betroffene bringen Mobilität ins Spiel

Auch Pinzger sah die Gefahr, dass sich durch eine Bettenobergrenze Investitionen in einen „qualitativen Um- und Ausbau“ nicht mehr lohnen würden. Der Bau eines Wellnessbereichs ließe sich speziell für kleinbetriebliche Strukturen schlichtweg nicht finanzieren. „Der Markt wird aber vieles regeln“, sprach sich Pinzger für weniger behördlichen Eingriff aus. „Wir dürfen gerade jungen Unternehmerinnen und Unternehmern nicht die Freude nehmen, indem wir ihnen signalisieren: ‚Bis dahin und dann Schluss‘“, betonte er. Es gebe durchaus andere Möglichkeiten, einen nachhaltigen Tourismus zu unterstützen. So seien die Förderung der Anreise und Abreise und der Mobilität während des Urlaubs mit öffentlichen Verkehrsmitteln und das Forcieren regionaler Produkte wichtige und effektivere Stellschrauben, an denen gedreht werden könne.