Das Oberlandesgericht in Innsbruck
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Gericht

Niederlage für Haselsteiner gegen Wilhelm

Eine schwere Niederlage hat der Milliardär Hans Peter Haselsteiner gegen den Ötztaler Blogger Markus Wilhelm hinnehmen müssen. Wilhelm hat die letzte und umfassendste von insgesamt 18 Klagen in zweiter Instanz endgültig gewonnen.

Der Blogger und Aufdecker Wilhelm hatte 2018 über Lohndumping und Abgabenhinterziehung bei den Erler Festspielen berichtet, woraufhin deren Financier Hans Peter Haselsteiner Wilhelm mit insgesamt 18 Klagen eindeckte.

Vorwurf des Lohndumpings war gerechtfertigt

Im Urteil des Oberlandesgerichts hieß es nun, „der Beklagte hat daher den Wahrheitsbeweis hinsichtlich des Vorwurfs der Abgabenverkürzung erbracht, weshalb der Berufung in diesem Punkt keine Folge zu geben war“. Auch der Vorwurf des Lohndumpings und des Lohnwuchers sei angesichts eines Tagessatzes von 35 Euro für weißrussische Sänger gerechtfertigt, so das Gericht. Wilhelm hatte seine Vorwürfe gegen Hans Peter Haselsteiners Prestigeprojekt also zurecht erhoben, eine ordentliche Revision ist nicht zulässig.

Es ist eine schwere Niederlage für Haselsteiner, der gegen den Willen des Landes Tirol in Berufung gegangen war. Haselsteiner hätte darauf nur verzichtet, wenn Markus Wilhelm unterschrieben hätte, nie wieder über ihn und Erl zu berichten. Wilhelm lehnte das als Versuch einer Knebelung ab.

Journalistische Sorgfaltspflicht eingehalten

Für das Gericht stand indes fest, dass „die klagende Partei als ‚public figure‘ anzusehen“ sei. Die Festspiele werden vom Land Tirol und dem Bund mitfinanziert. „Der Öffentlichkeit ist ein gewichtiges Interesse an allfälligen rechtswidrigen Vorgängen bei Beschäftigungsverhältnissen zuzugestehen“, hieß es weiter in der Begründung. Eine durch „umfangreiche Quellen recherchierte Verdachtslage“ habe vorgelegen, „die die öffentliche Berichterstattung unter Beachtung der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit rechtfertigt“, hieß es weiter. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass Wilhelm die journalistische Sorgfaltspflicht eingehalten hatte.

Causa mit Vorwürfen gegen Kuhn ins Rollen gebracht

Die Causa Erl war von Wilhelm vor vier Jahren mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung und des Machtmissbrauchs gegen Gründer und künstlerischen Leiter Gustav Kuhn ins Rollen gebracht worden. Daraufhin wurden laut dem Blogger 18 Prozesse gegen ihn angestrengt. Einige davon waren eingestellt worden.

Die Vorwürfe des sexuellen Übergriffes hatte Kuhn stets vehement bestritten, auch nachdem sich fünf Künstlerinnen mit einem offenen Brief an die Öffentlichkeit wandten. Der „Maestro“ stellte im Sommer 2018 schließlich seine langjährige Funktion als künstlerischer Leiter der Festspiele bis zur vollständigen Klärung der Vorwürfe ruhend und legte im Oktober schließlich all seine Funktionen zurück.

Zu einer Anklage gegen Gustav Kuhn kam es in Folge aber nicht. Im März 2020 stellte die Staatsanwaltschaft Innsbruck das Ermittlungsverfahren gegen ihn ein, da am Ende kein Vorfall übergeblieben sei, der strafbar, nicht verjährt und beweisbar gewesen wäre. Die Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt hatte jedoch in ihrem Gutachten festgestellt, dass eine sexuelle Belästigung durch Kuhn stattgefunden hatte.