Häuserzeile Rattenberg mit Kopfsteinpflaster
ORF/Ursula Aichner
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Wissenschaft

Viel Fachwissen für historische Gebäude

Das Land Tirol hat am Sonntag die sechs neuen Mitglieder des Sachverständigenbeirats für das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) vorgestellt. Sie gewährleisten, dass malerische Ortszentren, historische Gemeindeämter oder traditionelle Bauernhöfe erhalten bleiben.

Einzelne Gebäude, aber auch ganze Ensembles sowie Stadt- und Ortsgebiete können von den Gemeinden unter Schutz gestellt werden. Finden in diesen Schutzzonen Bauvorhaben oder Umbauten statt, werden die eingereichten Projekte durch einen eigenen Sachverständigenbeirat beurteilt. Diese Woche wurden die neuen Mitglieder des Beirats offiziell bestellt. Es sind die ArchitektInnen Peter Lorenz, Ursula Ortner-Mahuschek und Bruno Schwamberger. Die ArchitektInnen Andreas Flora, Daniela Kröss und Gunnar Ploner sind die Ersatzmitglieder.

hintere Reihe v.li.: Christina Scheffauer (Geschäftsstelle des Sachverständigenbeirats), Andreas Flora, Bruno Schwamberger, Nikolaus Juen (Vorsitzender SOG-Sachverständigenbeirat und Vorstand Abteilung Bodenordnung) und Peter Hollmann (Vorstand Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht); Vordere Reihe v.li.: Daniela Kröss, Ursula Ortner-Mahuschek, Landerat Johannes Tratter und Gunnar Ploner
Land Tirol/Pölzl
hintere Reihe v.li.: Christina Scheffauer (Geschäftsstelle des Sachverständigenbeirats), Andreas Flora, Bruno Schwamberger, Nikolaus Juen (Vorsitzender SOG-Sachverständigenbeirat und Vorstand Abteilung Bodenordnung) und Peter Hollmann (Vorstand Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht); Vordere Reihe v.li.: Daniela Kröss, Ursula Ortner-Mahuschek, Landerat Johannes Tratter und Gunnar Ploner

Bauliche Zeugen der Geschichte Tirols

„Das Stadtgebiet von Rattenberg oder die Ögghöfe im Kaunertal sind Beispiele Tiroler Baukultur und Zeugen unserer Geschichte. Wir stehen in der Verantwortung dieses Erbe zu schützen, zum Erhalt unserer Kultur und unserer Geschichte, für uns und vor allem für kommende Generationen“, so der zuständige Landesrat Johannes Tratter (ÖVP). Dabei gehe es nicht nur darum, die wertvollen Gebäude in ganz Tirol zu erhalten, sondern auch für eine zeitgemäße Nutzung in Stand zu setzen und sie mit Leben zu füllen.

Bewahren und Erhalten per Gesetz

Das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz wurde bereits 1976 ins Leben gerufen, um das baukulturelle Erbe Tirols zu erhalten. In den vergangenen Jahren wurde das Gesetz stetig erweitert. Im Rahmen des SOG können Gemeinden Stadt- und Ortsteile, Gebäudegruppen oder auch einzelne Gebäude, die ein charakteristisches Erscheinungsbild aufweisen, unter Schutz stellen. 21 solcher Schutzzonen in 13 Gemeinden wurden bereits eingerichtet, unter anderem in Innsbruck aber auch Hall in Tirol und Kufstein.

Bei Bauvorhaben und Umbauten in den Schutzzonen muss der Erhalt des charakteristischen Erscheinungsbildes bewahrt werden. Die Umsetzung von Bauprojekten in den Schutzzonen wird durch das Land Tirol gefördert. Unterstützend agiert zudem der Sachverständigenbeirat. Dieser erstellt Gutachten und Stellungnahmen zu eingereichten Projekten, wirkt an Architekturwettbewerben mit und berät Projektträger.

Der Sachverständigenbeirat setzt sich aus einem Vertreter der jeweiligen Gemeinde (in Innsbruck zwei VertreterInnen der Stadt), einer Bediensteten des Landes und vier weiteren Expertinnen und Experten auf dem Gebiet des Denkmalschutzes bzw. der Architektur und der Universität Innsbruck zusammen.