Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können den Reparaturbonus für Kostenvoranschläge oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten auf reparaturbonus.at beantragen und in der Folge bei den auf der Website angeführten Partnerbetrieben einlösen. Pro Bon bekommt der Betrieb maximal 30 Euro für einen Kostenvorschlag, beziehungsweise 50 Prozent der förderungsfähigen Brutto-Kosten bis maximal 200 Euro aus den Fördermitteln zurückerstattet. Die Kundeninnen und Kunden zahlen also nur die Differenz aus der eigenen Tasche.
Große Palette geförderter Produkte
Vom Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Tiroler Wirtschaftskammer, Franz Jirka, heißt es dazu, die Palette der geförderten Produkte sei sehr breit und umfasse fast alle elektrischen und elektronischen Geräte, die von Privatpersonen genutzt werden. „Dazu zählen Küchen- und Haushaltsgeräte, Werkzeuge und Gartengeräte, IT- und Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik sowie Elektro- und Elektronikgeräte für Freizeit, Sport und Gesundheit.“
Dabei würden sowohl elektronische als auch nicht elektronische Bauteile – zum Beispiel das defekte Rad eines Staubsaugers – unter den Reparaturbonus fallen, erklärt Jirka. Er betont, dass reparieren statt ausrangieren ein Gebot der Stunde sei. Mit dieser Initiative werde eine Win-win-win-Situation geschaffen, so Jirka. Erstens könnten viele kleinere, auf Reparaturen spezialisierte Betriebe auf mehr Geschäft hoffen. Zweitens sparten sich die Kundinnen und Kunden bares Geld. Und drittens werde damit ein Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und gegen die Kultur des Wegwerfens gesetzt.