Hannibal Gletscher
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„Hannibal“ erhielt Segen der Behörde

Der für Freitag geplante „Hannibal“-Inszenierung am Rettenbachferner in Sölden steht offenbar nichts mehr im Weg. Die Bezirkshauptmannschaft Imst hat in einem zusätzlichen Bescheid entschieden, dass eine mögliche Beschwerde gegen den Bewilligungsbescheid der BH keine aufschiebende Wirkung hat, so das Land auf APA-Anfrage.

„Somit kann die Veranstaltung unter strikter Einhaltung aller Bescheidauflagen stattfinden“, hieß es. Es stehe Parteien weiterhin frei, Beschwerde innerhalb der entsprechenden Frist zu erheben. Diese würde anschließend dem Landesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Beschwerdefrist läuft in der Causa bis zum 5. Mai – ein Umstand, der zuletzt scharfe Kritik, unter anderem des Landesumweltanwaltes, hervorgerufen hatte – mehr dazu in „Hannibal“: Veranstalter hält an Event fest.

Tschon: Eindruck, dass es sich Einzelne richten können

Landesumweltanwalt Walter Tschon sagte Donnerstagnachmittag in einer ersten Reaktion gegenüber dem ORF Tirol, das dies ein weiteres kurioses Kapitel in diesem Behördenverfahren sei: Für ihn zeige die Behörde damit, dass sie sich nicht imstande sehe, die Veranstaltung einzustellen. Es bleibe der Eindruck, dass es sich Einzelne in Tirol richten können.

Genehmigung für Außenlandung noch ausständig

Betont wurde seitens des Landes, dass die naturschutzrechtliche Genehmigung des bei der Abteilung Umweltschutz eingegangenen Antrages für geplante Außenlandungen von Hubschraubern noch ausständig sei. Dieser Bescheid befinde sich noch bis zum Ende des Donnerstags „im Parteiengehör“. Beschwerden können in diesem Verfahren die Standortgemeinde sowie der Antragsteller selbst einbringen.

Um das „Gletscherschauspiel Hannibal“, das seit dem Jahr 2001 auf 3.000 Metern Höhe auf einer Piste in Sölden aufgeführt wird, hatte es zuletzt ein heftiges Gezerre rund um Behördenfristen, naturschutzrechtliche Genehmigungen und dergleichen gegeben. Bereits am Mittwoch hatte Landesumweltanwalt Walter Tschon, der die Veranstaltung aus Naturschutzgründen ablehnt, heftige Kritik an Politik und Behörden geübt.

Hubschrauber und Feuerwerk
ORF
Naturschützer kritisieren Licht-, Lärm- und Luftverschmutzung

Er wollte sich nicht die heiße Kartoffel bzw. schwarzen Peter zuschieben lassen, indem quasi suggeriert werde, er könne mit einer Beschwerde das Event stoppen. Er sah Politik und Behörde in der Verantwortung. Tschon bemängelte vor allem, dass die Einspruchsfrist erst zwei Wochen nach der Veranstaltung endet. Er sprach in Bezug auf Politik und Behörden von einem „unzureichenden Verfahrens- und Entscheidungsmanagement“. Der Fristenlauf könne nicht gewahrt und eingehalten werden, das Einbringen einer Beschwerde stelle sich für ihn nicht. „Eine Beschwerde des Landesumweltanwaltes braucht es nicht – jedenfalls solange nicht kumulativ alle Bescheide rechtskräftig vorliegen. Der Bescheid wird nicht rechtskräftig“, stellte er gegenüber der APA klar.

Emissionsbelastung und Beeinträchtigung des Gletschers

In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder Kritik von Umweltorganisationen an dem Schauspiel gegeben – unter anderem wegen der Emissionsbelastung und Beeinträchtigungen des Gletschers. Diesmal hagelte es aber auch aus einem anderen Grund Kritik an der Inszenierung von politischer Seite – und zwar wegen des Ukrainekrieges. Man empfand sie als unpassend. So hatte sich auch Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) skeptisch gezeigt. Er könne die Kritik nachvollziehen und habe dies den Veranstaltern – Tourismusverband, Bergbahnen und Red Bull – auch mitgeteilt, ließ der Landeshauptmann wissen. Grünen-Landeshauptmannstellvertreterin Felipe empfand die Vorstellung im heurigen Jahr als „besonders geschmacklos“ – mehr dazu in Kritik an Kriegsinszenierung in Sölden.

Jakob Falkner, Geschäftsführer der Bergbahnen Sölden, wollte davon aber nichts wissen. Die Veranstaltung mit dem Krieg in der Ukraine in Verbindung zu bringen, sei für ihn „weit hergeholt“. Falkner und die Söldener Verantwortlichen hielten auch angesichts der behördlichen Kalamitäten bis zuletzt an dem Schauspiel fest .