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Politik

Gemeinden für Leerstandsabgabe-Pflicht

Die Leerstandsabgabe ist derzeit in Begutachtung. Der Gemeindeverband fordert, dass sie verpflichtend kommt statt freiwillig und von den Gemeinden selbst eingehoben wird. Das Land steht diesem Wunsch mehr als offen gegenüber.

Was im Gesetzesentwurf derzeit nur als Möglichkeit für die Gemeinden besteht – die Leerstandsabgabe zu verordnen – soll eine Pflicht für alle Tiroler Gemeinden werden. Bei einer Tour durch die Bezirke sei ihm das nahegelegt worden, sagt Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf. „Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister waren beinahe lückenlos anwesend bei diesen Konferenzen und da haben wir diese Frage gestellt. Das Echo war einhellig.“ Der Hintergrund: Wenn eine Gemeinde die Leerstandsabgabe verordnet, die Nachbargemeinde nicht, wäre Konflikten Tür und Tor geöffnet.

Regierung erfreut über Initiative der Gemeinden

Der zuständige ÖVP-Landesrat Johannes Tratter kann dem Vorschlag ziemlich viel abgewinnen. „Für mich ist das politisch die wesentlich gescheitere Lösung. Es war ursprünglich der Gedanke, dass man eine Kann-Bestimmung macht aus der Überlegung, dass es in Kleinstgemeinden unter Umständen ein großer Aufwand für Verwaltung und Politik ist, der kaum dafürsteht.“

Aber die Haltung des Gemeindeverband sei sehr nachvollziehbar, so Tratter. Er habe, so der Landesrat im ORF-Gespräch, bereits den Auftrag erteilt, diesen und andere Vorschläge nach dem Abschluss des Begutachtungsverfahrens in das Gesetz einzuarbeiten. Auch der grüne Koalitionspartner begrüßte am Montag den Vorschlag, die Gemeinden zur Einhebung der Leerstandsabgabe zu verpflichten.

Detailfragen sind noch zu klären

Noch ist die Stellungnahme des Gemeindeverbands in Arbeit, weitere Änderungswünsche könnten noch kommen, meint Schöpf, vor allem, was Ausnahmen von der Leerstandsabgabe betrifft.

„Bei Ausnahmetatbeständen geht’s um die Frage, was ist, wenn meine Eltern in einer solchen Wohnung leben, plötzlich dort nicht mehr sein können, weil sie ins Pflegeheim müssen. Ist das dann ab dem ersten Tag dann schon ein Leerstand?“ Fragen wie diese seien noch offen.

Gestaffelte Abgabe je nach Quadratmetern

Im derzeitigen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass bei einer leer stehenden Wohnung mit einer Größe von bis zu 30 Quadratmeter 20 Euro pro Monat eingehoben werden können, bei einer Wohnungsgröße von mehr als 250 Quadratmeter sind es 183 Euro pro Monat. Ausnahmen sind für den Eigenbedarf von bis zu zwölf Monaten, nicht benutzbare Wohnungen, gewerbliche bzw. berufliche Zwecke oder beim Nachweis der Nicht-Vermietbarkeit zum ortsüblichen Mietzins vorgesehen. Nicht ausgenommen sein sollen gemeinnützige Bauträger sowie Freizeitwohnsitze.

Abgabenhöhe ist juridische Grauzone

Auch die geplante Höhe der Abgabe könnte noch einmal überdacht werden. Gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“ (Montagausgabe) sagte Tratter, dass auch er sich eine „höhere Abgabe gewünscht hätte“, man sich aber angesichts drohender Kompetenzproblemen mit dem Bund „juristisch in einem sehr sensiblen Bereich befinde“. Wohnsprecher Michael Mingler (Grüne) räumte ebenfalls ein, dass man bei er Abgabenhöhe eine „rechtliche Gratwanderung“ gehe.

Die Leerstandsabgabe befindet sich noch bis 25. April in der Begutachtungsphase, in Kraft treten soll sie laut „TT“ am 1. Jänner 2023.