Ein gestoppter Zug am Brenner
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Coronavirus

CoV: Bürokratiedschungel statt Reisefreiheit

Auch über zwei Jahre nach Ausbruch der Coronavirus-Pandemie ist die Reisefreiheit innerhalb der EU stark eingeschränkt. Innerhalb der EU nicht koordinierte und sich rasch ändernde Bestimmungen lassen eine Bewegungsfreiheit über Staatsgrenzen hinweg vielfach immer noch ein Wunschtraum sein.

Nimmt man die an Tirol grenzenden Staaten her, ist die Reise in die Schweiz am unkompliziertesten, die zwar Schengen-Mitglied aber kein EU-Land ist. Hier heißt es auf der Seite der Wirtschaftskammer zu den Reisebestimmungen kurz und bündig, „seit dem 17. Februar gibt es keine Vorgaben mehr bei der Einreise“. Dies gelte für alle Länder der Erde. Test-, Quarantäne- und Registrierungspflicht seien weggefallen.

Einreise nach Österreich: 3G oder Quarantäne

Was die Einreise aus der Schweiz nach Österreich betrifft, ist man von einer vollen Reisefreiheit hingegen weit entfernt, hier gilt immer noch 3G wie auch bei der Einreise aus den anderen Nachbarstaaten. Neben einem Impf- oder Genesungsnachweis gilt auch ein PCR-Test für 72 Stunden oder ein Antigentest für 24 Stunden. Kann man keinen 3G-Nachweis vorweisen, ist in Österreich unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten, aus der man sich allerdings jederzeit freitesten kann.

Italienischer Bürokratiedschungel

Die wegen der Covid-Bestimmungen zeitweise für den Reiseverkehr dicht gemachte Brennergrenze ist bezüglich der derzeit geltenden Bestimmungen zwar wieder durchlässiger geworden, verlangt aber Bürokratie. So ist es nach wie vor in vielen Fällen nötig, das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungsformular auszufüllen. Allerdings gibt es auch da Ausnahmen, etwa für Reisen von maximal 48 Stunden in Orte, die höchstens 60 Kilometer vom Wohnort in Österreich entfernt sind. Abgesehen davon gilt ein digitaler Grüner Pass im Sinne der 3G-Regelung weiterhin als Einreisevoraussetzung. Im italienischen Alltag gelten immer wieder verschiedene Bestimmungen, etwa was die Teilnahme an Messen und Kongressen oder an Indoor-Veranstaltungen betrifft.

Deutscher Mittelweg

Was Reisen nach Deutschland betrifft, geht es derzeit weniger bürokratisch zu als bei Reisen nach Italien, von einer kompletten Reisefreiheit wie in die Schweiz kann aber auch hier keine Rede sein. Noch immer brauchen alle Einreisenden ab dem zwölften Lebensjahr einen 3G-Nachweis. Pendler oder Tagestouristen sind allerdings von einer 3G-Nachweispflicht befreit.