Landesgericht Innsbruck
Hermann Hammer
Hermann Hammer
Gericht

Nach Messerattacke in Anstalt eingewiesen

Ein 41-Jähriger ist am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht wegen versuchten Mordes an seiner Mutter rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Geschworenen stimmten einstimmig dafür, dass es sich um einen Mordversuch gehandelt hatte.

Der an paranoider Schizophrenie leidende Mann hatte seine Mutter, als diese im November 2021 staubedingt auf der Inntalautobahn bei der Ausfahrt Wattens anhielt, mehrmals mit einem Küchenmesser attackiert und verletzt – mehr dazu in Sohn attackiert Mutter auf A12 mit Messer. Während der Verteidiger betonte, dass es keine Tötungsabsicht gegeben habe und er seine Mutter nur leicht verletzen wollte, sah die Staatsanwältin jedoch einen versuchten Mord vorliegen.

Angeklagter sprach von Wahnvorstellungen

„Ermorden wollte ich meine Mutter nicht“, sagte der 41-jährige, deutsche Staatsbürger. Er gab an, dass er am Tag der Tat an einer Wahnvorstellung litt. Außerirdische hätten versucht, seiner Mutter einen Mord an einem Baby in die Schuhe zu schieben, deshalb habe er die Aufmerksamkeit auf sich lenken wollen. Er habe das Messer genommen und „leicht zugestochen, dass es real aussieht“, schilderte er seine Wahrnehmung des Geschehenen.

Der Angeklagte hat laut Verteidigung versucht, seine Mutter zu beschützen. Der 41-Jährige würde ohnehin aus anderen Gründen in einer Anstalt untergebracht, räumte er ein. Das Opfer erlitt Schnittverletzungen an Armen und Händen. Sein Mandant habe zwar nach der Tat in einer Einvernahme gesagt, dass er seine Mutter töten habe wollen – allerdings sei er damals in einem Ausnahmezustand gewesen. Mittlerweile sei er medikamentös eingestellt, daher seien die heutigen Angaben ausschlaggebend.

Erneute Straftat befürchtet

Die Staatsanwältin führte in ihrem Eröffnungsplädoyer aus, dass der Mann nicht als Angeklagter vor den Geschworenen sitzen würde, sondern als „Betroffener“. Er habe mehrmals unterschiedliche Angaben dazu gemacht, warum er auf seine Mutter eingestochen hatte. Es sei lediglich ein Zufall gewesen, dass seine Mutter vom Messer mit einer elf Zentimeter langen Klinge nicht am Oberkörper und im Halsbereich getroffen worden war. In ihrem Schlussplädoyer führte sie aus, dass sie nicht glaube, dass der Mann seine Mutter nur leicht verletzten wollte.

Ohne eine entsprechende medizinische Behandlung sei es möglich, dass er erneut eine Straftat mit schweren Folgen begehen werde, begründete sie ihren Antrag. „Der Betroffene muss vor sich selbst und der Allgemeinheit geschützt werden“, verdeutlichte die öffentliche Anklägerin. Auch der sehr behutsam vorgehende Richter erklärte dem mutmaßlichen Täter: „Es geht nicht darum, sie zu bestrafen und sie für immer einzusperren, sondern in medizinische Behandlung zu bringen, so lange es nötig ist.“

Einweisung laut Gerichtsmedizin einzige Möglichkeit

Der gerichtsmedizinische Gutachter, Walter Rabl, bestätigte die Sicht der Staatsanwältin und berichtete, dass eine lebensgefährliche Verletzung durchaus möglich gewesen sei. Die Mutter, die aus Griechenland kommt, habe aber nur leichte Verletzungen davongetragen. Für den psychiatrischen Gutachter war eindeutig, dass der Deutsche auch weiterhin aufgrund seiner Erkrankung in der Lage sein wird, Menschen schwer zu verletzen oder gar zu töten.

„Es ist aufgrund seiner Vorgeschichte nicht davon auszugehen, dass er sich therapieren lässt. Er sieht nicht ein, was er tun muss, um das zu verhindern“, hielt der Sachverständige fest. „Ich sehe keine Möglichkeit, die an einer Einweisung vorbeigeht.“

Nicht mehr in Wohngruppe zurückgekehrt

Der 41-Jährige war in Deutschland bereits amtsbekannt und wegen seiner Erkrankung in einer geschlossenen Anstalt gewesen und hatte in einer Wohngruppe gelebt. Als er die Wohngruppe für Ausgänge verlassen durfte, war er an jenem Novembertag aber nicht mehr zurückgekehrt, sondern mit seiner Mutter auf dem Weg nach Italien gewesen. Als er sie plötzlich attackierte, verhinderten Zeugen Schlimmeres.

Ein Zeuge sagte aus, dass er den Angreifer mit einem Pfefferspray außer Gefecht setzen konnte. Der mutmaßliche Täter habe „abwesend“ und „total unbeeindruckt“ gewirkt. Er habe gar nichts gesagt. Das Opfer wiederum versuchte ihren Sohn daran zu erinnern, dass sie ja seine Mutter sei.