Neues Maklergesetz::
Wer ab 2023 eine Wohnung mietet, muss keine Maklerprovision mehr zahlen. Die Bundesregierung will das sogenannte Bestellerprinzip einführen. Derjenige, der den Wohnungsmakler beauftragt, soll diesen künftig auch bezahlen. Das ist in der Regel die Vermieterin oder der Vermieter.
Für die Immobilienbranche bringe das neue Gesetz Nachteile: „Es erschwert die Tätigkeit des Immobilienmaklers und führt zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für die Branche", sagt der Berufsgruppensprecher der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in Österreich und Fachgruppenobmann-Stellvertreter in Tirol, Arno Wimmer. Das Gesetz beruhe auf dem Besteller-Prinzip, wie es in Deutschland gehandhabt wird. Erfahrungen aus dem Nachbarland würde zeigen, dass sich viele Immobilienmakler aus diesem Marktsegment verabschiedet und Mitarbeiter entlassen haben, es gingen damit auch Arbeitsplätze verloren“, so Wimmer.
Makler verweisen auf Deutschland
Er meint, dass die Novelle auch Nachteile für Mieterinnen und Mieter bringen würde, weil diese aufgrund des Besteller-Prinzips rechtlichen Schutz verlieren würden. Er berichtet über Beobachtungen aus Deutschland, wonach es vielfach dem bestehenden Mieter überlassen werde, Nachfolgemieter zu finden. Hohe – auch verbotene – Ablösen seien häufig damit verbunden. Darüber hinaus befürchtet Wimmer einen höheren Leerstand von Wohnung. Er sieht keine Verbilligung des Wohnens durch das geplante Maklergesetz erreicht.

Mietervereinigung begrüßt neues Maklergesetz
Die Mietervereinigung Österreichs sieht mit dem Besteller-Prinzip eine langjährige Forderung erreicht. Es seien allerdings weitere Schritte nötig, um das Wohnen billiger zu machen.