Er habe einmal mehr auf die negativen Auswirkungen der italienischen Verfassungsreform von 2001 auf die Autonomie hingewiesen, so Kompatscher, der auf entsprechende Reparaturmaßnahmen pochte.
Kritik am Verfassungsgerichthof
Vor allem die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes würde sich negativ auf die Gesetzgebungsbefugnisse des Landes Südtirol auswirken, so dass dadurch einige problematische Situationen entstanden seien und wahrscheinlich weiterhin entstünden, erklärte der Landeshauptmann in einer Aussendung. Die Auslegungen würden Südtirols Kompetenzen aushöhlen, da sie dem Staat eine übergreifende Generalkompetenz zusprechen, wodurch autonome Gesetzgebungsbefugnisse Südtirols übergangen würden.
Die Bitte um gemeinsame Vorgehensweise
Sowohl gegenüber Van der Bellen als auch Nehammer habe er aber betont, dass man mit der Regierung in Rom einen konstruktiven Austausch pflege, so Kompatscher. Wichtig sei der aktuelle Informationsaustausch vor allem auch mit den Institutionen Österreichs, um eine „gemeinsame Vorgehensweise abzustecken“. Darüber hinaus waren auch der Krieg in der Ukraine und die Flüchtlingsbewegungen Thema der Gespräche.
Der Landeschef nützte seinen Wien-Besuch nach eigenen Angaben auch, um die österreichische Staatsspitze zu zwei historischen Gedenkveranstaltungen einzuladen: Zum Jubiläum „30 Jahre Streitbeilegung“ vor der UNO am 11. Juni sowie zu „50 Jahre Zweites Autonomie-Statut“ am 5. September.