Person bedient Regler auf Heizkörper
ORF.at/Zita Klimek
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Soziales

Mehr Förderung für Energie- und Heizkosten

Aufgrund der gestiegenen Energiepreise hat das Land einen neuen Energiekostenzuschuss geschaffen. Gemeinsam mit dem Heizkostenzuschuss sind damit bis zu 500 Euro Förderung pro Haushalt möglich. Für den Energiekostenzuschuss wurde der Kreis der anspruchsberechtigten Personen erweitert.

Das heißt beispielsweise, dass eine alleinstehende Person, die über ein Netto-Haushaltseinkommen von bis zu 1.000 Euro verfügt, einen 250 Euro Heizkostenzuschuss plus 250 Euro Energiekostenzuschuss erhält, in Summe also 500 Euro, rechnet man beim Land vor.

Feuer hinter Ofentüre
Hermann Hammer
Mit bis zu 500 Euro fördert das Land die Wärme in der Wohnung

Personen, die aufgrund eines Haushaltseinkommens über 1.000 Euro netto zwar den Heizkostenzuschuss nicht erhalten, erhalten nun, sofern sie über ein maximales Haushaltseinkommen bis zu 1.300 Euro netto verfügen, den neuen Energiekostenzuschuss in Höhe von 250 Euro. Ein Antrag kann ab sofort bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden. Rund 45.000 Haushalte können laut dem Land von dieser Unterstützung profitieren.

Hilfe für die am härtesten Betroffenen

Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) sagte am Dienstag im Anschluss an die Regierungssitzung, damit solle die durch den Ukraine-Krieg stattfindende Teuerung zumindest zum Teil abgefedert werden. Von LHStv. Ingrid Felipe (Grüne) heißt es, mit der Erhöhung der Einkommensobergrenzen und der Einführung des Energiekostenzuschusses erweitere man den Kreis der Bezieherinnen und Bezieher und unterstütze jene Menschen, die von der aktuellen Teuerungswelle am härtesten getroffen werden.

Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses

Für den Heizkostenzuschuss sind Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

  • 1.000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen (vorher: 970 Euro)
  • 1.590 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften (vorher 1.560 Euro)
  • 260 Euro pro Monat (vorher: 250 Euro) zusätzlich für das erste und zweite und 190 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe (vorher: 180 Euro)
  • 550 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher: 540 Euro)
  • 380 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher: 370 Euro)

Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Energiekostenzuschusses Ukraine-Krise

Für den Energiekostenzuschuss sind über den bestehenden Heizkostenzuschuss einmalig folgende Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

  • 1.300 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 2.067 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
  • 338 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 247 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
  • 715 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
  • 494 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

Anträge sind beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, Tel. 0512 508 3693, E-Mail tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at oder beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen. Die Formulare liegen beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, und bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde auf und sind im Internet auf der Website der Abteilung Soziales herunterzuladen.