Landesgericht Innsbruck
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Chronik

Tote Mutter im Keller: Unbedingte Haft

Am Landesgericht Innsbruck ist am Montag ein 67-jähriger Mann schuldig gesprochen worden, der die Leiche seiner Mutter im Keller versteckt und ihre Pension sowie Pflegegeld weiter bezogen hat. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete auf 15 Monate Haft, fünf davon sind unbedingt.

Der Angeklagte meldete gegen die Höhe der Strafe Einspruch an, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig ist. Zusätzlich wurde der Mann dazu verurteilt, den Schaden, der laut einem Gerichtssprecher bei mehr als 70.000 Euro liegt, zurückzuzahlen. Der Fall hatte Anfang September 2021 für Aufsehen gesorgt.

Der angeklagte Sohn
zeitungsfoto.at
Der Angeklagte am Montag am Landesgericht Innsbruck

Briefträger bracht Fall ins Rollen

Ein Briefträger hatte den Fall ins Rollen gebracht. Er war einer neuen Strecke zugeteilt, und für die Zustellung der Post beim Angeklagten und seiner Mutter zuständig. Als er der 89-jährigen Frau die Pension als Geldbrief persönlich überreichen wollte, und dies der Sohn nicht möglich machen konnte, ging das Geld retour an die Auszahlungsstelle und die Ermittlungen begannen.

In Wahrheit war die Mutter schon im Sommer 2020 an Altersschwäche verstorben und der Sohn beschloss ihre Leiche im Keller mit Kühlakkus zu lagern, um jede Geruchsbelästigung zu vermeiden. Dazu bedeckte er die Leiche mit Katzenstreu. Dem zweiten Sohn der Frau war nichts aufgefallen, er wähnte seine demezkranke Mutter im Krankenhaus – mehr dazu in Sohn versteckte tote Mutter im Keller.

Angeklagter voll umfänglich geständig

Vor Gericht zeigte sich der Mann zu den Vorwürfen des schweren gewerbsmäßigen Betrugs sowie der Störung der Totenruhe voll geständig. Bei dem Prozess gab der 67-Jährige laut Gerichtssprecher an, dass der Tod seiner Mutter ein Schock für ihn gewesen sei. Er habe kein Einkommen gehabt und sich deshalb entschlossen, so zu handeln.