Stefan Denifl
APA/EXPA/Jakob Gruber
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Gericht

Ex-Radprofi Denifl gibt teilweise Schuld zu

Die Neuauflage des Prozesses gegen den früheren Radprofi Stefan Denifl ist für die Einvernahme von Zeugen auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Denifl bekannte sich am Montag teilweise schuldig. Das erste Urteil gegen Denifl hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) aufgehoben.

Am Montag wurde die Zeugeneinvernahme von zwei Team-Managern beantragt, um das Zustandekommen von Verträgen und sportlichen Leistungen von Denifl zu erheben. Wann die Verhandlung genau fortgesetzt werden kann, steht vorerst nicht fest. Richterin Sabine Krainer sprach von einem möglichen Verhandlungstag im Spätsommer oder Frühherbst. Die insgesamt vier Zeugen sollen dann laut Krainer bestenfalls an einem Tag in einer Video-Konferenz einvernommen werden.

Stefan Denifl war im Jänner 2021 wegen gewerbsmäßigen schweren Sportbetrugs zu zwei Jahren Haft, 16 Monate davon bedingt, verurteilt worden – mehr dazu in Stefan Denifl zu zwei Jahren Haft verurteilt. Dem 34-Jährigen war vorgeworfen worden, zwischen 2014 und 2018 Blutdoping betrieben und damit gedopt an Wettkämpfen teilgenommen zu haben. Damit soll er laut Anklageschrift Veranstalter und Unterstützer getäuscht und etwa zur Auszahlung von Prämien und Teamentgelt von über 580.000 Euro veranlasst haben.

Stefan Denifl
ORF
Stefan Denifl wurde im Vorjahr wegen gewerbsmäßigen schweren Sportbetrugs zu zwei Jahren Haft – 16 Monate davon bedingt – verurteilt.

Erstes Urteil wurde vom OGH aufgehoben

Das damalige Urteil wurde vom OGH aufgehoben, weil es laut diesem unter anderem Abklärungen zur Strafbarkeit bei ausländischen Rennen und des Schadens hinsichtlich der Verträge mit den Teams vorzunehmen galt. „Der OGH hat uns damit eine ganze Reihe von Aufgaben übertragen“, sagte dazu der Verteidiger des Angeklagten vor Gericht.

Denifl hatte im Erstprozess zwar zugegeben, mit Hilfe des deutschen Sportarztes Mark S. Blutdoping betrieben zu haben. Er hatte jedoch bestritten, jemanden betrogen zu haben. Er habe immer alle Verträge erfüllt, meinte der Tiroler damals.

„Sportliche Leistung durch Doping nicht wertlos“

Am Montag bekannte sich der Ex-Radprofi „teilweise schuldig“, weil er nur bei einem Teil der angeklagten Punkte und Rennen in einem „Arbeitsverhältnis gestanden ist“. Davon sei etwa die „Österreich-Radrundfahrt“ betroffen, so Denifl. Sein Verteidiger argumentierte zudem, dass die sportliche Leistung von Denifl durch die „Dopingmaßnahmen nicht wertlos gewesen ist“.

Es liege kein Schaden vor, weshalb ein Freispruch auszusprechen sei. Zudem sei auch die Frage zu stellen, ob überhaupt die österreichische Gesetzgebung anzuwenden sei, zumal viele Anklagepunkte auch die Schweiz und Irland beträfen, argumentierte der Anwalt.

Im Zuge der „Operation Aderlass“ auf Spur gekommen

Der öffentliche Ankläger hatte sich zuvor kurz gehalten. „Laut dem OGH fehlen noch einige Feststellungen“, ansonsten wolle er lediglich auf die „bisherigen Verfahren verweisen“, so der Staatsanwalt. Klar sei aber, dass der OGH durch die Aufhebung und in den „Aufgaben“ für den zweiten Rechtsgang nicht davon gesprochen habe, dass „Doping nicht strafbar ist“.

Dem Sieger der Österreich-Rundfahrt 2017 war man im Zuge der „Operation Aderlass“ bei den Nordischen Ski-Weltmeisterschaften in Seefeld auf die Spur gekommen. Beim deutschen Sportmediziner Mark S. waren Blutbeutel von Denifl gefunden worden. Denifl drohen ein bis zehn Jahre Haft.