Ein Kernpunkt sei die grenzüberschreitende Beschreibung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation im Alpenraum durch ein abgestimmtes Monitoring. Auch ein kontinuierlicher Datenaustausch zu den Auswirkungen der Wolfspräsenz und die mittelfristige Harmonisierung der genetischen Untersuchungsmethoden sind in dem Paket enthalten, das bei der Tagung in Innsbruck geschnürt wurde.
Gemeinsame Vorgehensweise
Man schmiede beginnend mit der Arge Alp „Allianzen über den gesamten Alpenbogen“, meinten Landeshauptmann Günther Platter und sein Stellvertreter und Agrarlandesrat Josef Geisler (beide ÖVP).
Geisler kritisiert EU-Regeln
Der Weg zu einer „Regulierung“ führe über die „gemeinsame Betrachtung der Wolfspopulation“, zeigte sich Geisler überzeugt. Eine Regulierung und „Entnahme“ – also Abschuss – des Wolfes sei derzeit nur dann vorgesehen, wenn die Wolfspopulation in einem Nationalstaat in einem „günstigen“ Erhaltungszustand sei. „Die EU zieht hier Grenzen, wo für die Großraubtiere und insbesondere für den Wolf keine sind. Wir wollen eine länderübergreifende Bewertung unter Berücksichtigung des Nicht-EU-Mitglieds Schweiz. Denn Fakt ist: Der Wolf ist in Europa und auch im Alpenraum nicht vom Aussterben bedroht“, übte der Landesrat einmal mehr Kritik am derzeit auf EU-Ebene bestehenden Regulativ.
Und es wurden Zahlenbeispiele angeführt, dass der Wolf eben nicht vom Aussterben bedroht sei. Für den gesamten Alpenraum könne man von rund 200 Rudeln ausgehen. Nach einer ersten Erhebung (alle Angaben ohne Lombardei, Anm.) gebe es in den Ländern der Arge Alp 38 Wolfsrudel. Im Zeitraum von 2019 bis 2021 habe die Zahl der nachgewiesenen Wolfsindividuen von 169 auf 298 zugenommen.
Bereits 2020 Resolution unterzeichnet
Es ist nicht das erste Mal, dass die Arge Alp Beschlüsse in Sachen Wolf fällt. So wurde etwa im Jahr 2020 in Salzburg eine Resolution für eine Neubewertung des Schutzstatus des Wolfs durch die EU-Kommission unterzeichnet.
Landtag machte leichtere Abschüsse möglich
In Tirol beherrscht das Thema Wolf regelmäßig die Schlagzeilen und lässt die Wogen hochgehen. Vor allem die Bauernschaft kritisierte beständig die mangelnde rechtliche Möglichkeit, die Tiere abzuschießen. Um eine leichtere Entnahme bzw. Abschüsse von Problemwölfen zu ermöglichen, hatte der Landtag im Juli 2021 eine Änderung des Tiroler Almschutz- und Jagdgesetzes beschlossen.
Konkret wurde das fünfköpfige Fachkuratorium „Wolf-Bär-Luchs“ eingerichtet, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll. Es sollte unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Die vom Kuratorium ausgearbeitete Empfehlung dient als bindende Grundlage für rechtliche Maßnahmen seitens der Landesregierung durch Verordnung und Bescheid.
Abschussbescheid aufgehoben
Im Herbst 2021 lag schließlich ein konkreter Fall am Tapet. Das Fachkuratorium gab eine Empfehlung für einen Abschuss des „Problemwolfes" MATK118“ aus. Die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung verabschiedete schließlich die dafür notwendige „Gefährdungsverordnung“. Zu einem Abschuss kommt es erst dann, wenn weitere Risse durch diesen Wolf eindeutig genetisch festgestellt werden. Das Landesverwaltungsgericht in Tirol hob aber schließlich den Abschussbescheid des Landes für den Problemwolf nach Beschwerden von WWF und Ökobüro auf – mehr dazu in LVwG hebt Wolf-Abschussbescheid auf.