Klinik Innsbruck
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Coronavirus

Lockerung für Besuche an der Klinik

An der Innsbrucker Klinik gilt ab sofort die 3-G-Regel. Das heißt, Patienten, Besucher oder Begleitpersonen die Genesen sind oder ein gültiges Impfzertifikat haben, brauchen ab sofort keinen PCR-Test mehr machen. In anderen Tiroler Krankenhäusern gelten hingegen andere Regelungen.

Ganz streng ist die Regelung im Krankenhaus Zams, hier gilt ein „generelles Besuchsverbot“, heißt es auf der Homepage. Nur in „absoluten Ausnahmefällen“ könnten Besuche stattfinden, und das nur, wenn die 2G+ Regel eingehalten wird. Das heißt, genesen oder geimpft und PCR-getestet.

Gültigkeitsdauer von PCR-Tests unterschiedlich

Die 2G+ Regel gilt in den meisten anderen Tiroler Krankenhäusern, so etwa auch in Schwaz, Kufstein, Natters oder Hochzirl. Wobei in Natters und Hochzirl ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein darf, in den anderen Häusern 72 Stunden. Im Krankenhaus St. Johann gilt hingegen seit Montag wie auf der Klinik die 3-G-Regel.

Oft nur ein Besucher pro Patient und Woche

Ein absolutes Besuchsverbot wie in Zams herrscht in den anderen Häusern in der Regel nicht, allerdings ist meist nur ein Besucher oder eine Besucherin pro Woche und Patient erlaubt. Allergdings gibt es das oft Ausnahmen, etwa bei minderjährigen Patientinnen und Patienten. Allgemeine Vorschrift in Krankenhäusern ist aber nach wie vor das Tragen einer FFP2-Maske.