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Wirtschaft

Banken Mitschuld an Insolvenz von Frauen

Die Schuldenberatung fordert gesetzliche Änderungen für Bürgschaften und Mithaftungen. Dies könnte verhindern, dass Frauen so oft in die Überschuldung geraten. Denn Kreditgeber setzen bewusst auf den familiären Druck, den sie sich von Partnerinnen auf die eigentlichen Schuldner versprechen.

Bürgschaften und Mithaftungen sind nach einer Analyse der Schuldenberatung von vergangener Woche nach wie vor ein maßgeblicher Grund für Überschuldung von Frauen nach einer Trennung – mehr dazu in Nach Trennung Frauen häufiger insolvent (österreich.ORF.at, 02.0.2022). Die Tiroler Schuldenberatung fordert nun, dass Mithaftungen und Bürgschaften nur im Rahmen der persönlichen Bonität möglich sein sollen. Dies ließe sich gesetzlich regeln, so Geschäftsführer Thomas Pachl.

Haften soll nur, wer tatsächlich Geld hat

Demnach sollte geprüft werden, ob die Bürgin oder mithaftende Ehefrau selbst überhaupt zahlungsfähig ist. Wenn sich herausstellt, dass diese z.B. in Teilzeit arbeitet und nur 1.000 Euro netto verdient, hätte diese Frau null Bonität und käme somit auch für eine Mithaftung nicht in Frage, argumentiert die Schuldenberatung. Komme jemand als Bürge rechtlich gar nicht in Frage, würde das in solchen Fällen schwerwiegende finanzielle Folgen verhindern.

Frauen als „verlängerter Arm“ der Bank

Derzeit gelte das Prinzip „jede Sicherheit ist besser als keine Sicherheit“, so Pachl. So würden Banken und Kreditgeber auch Partnerinnen von Männern als Bürgin nehmen, bei denen überhaupt keine Aussicht auf Geld bestehe. Die Gläubiger würden dabei bewusst auf den innerfamiliären Druck setzen, der durch diese Konstellation entsteht. Zwar sei die Unterschrift der Frauen in Hinblick auf Zahlungsfähigkeit nicht viel wert, sehr wohl aber in Hinblick auf die Weitergabe des Drucks an den Schuldner selbst.

Frauen würden oft in eine Schuldenproblematik gelangen, ohne dass sie selbst etwas davon hätten, so Pachl. Beispiele dafür seien Autokredite oder wenn Männer, die selbständig arbeiten wollten, aber kein Gewerbe bekommen, ihre Partnerinnen als Geschäftsführerin bzw. als gewerberechtlich Haftende einsetzen. Diese Konstellationen gäbe es nicht, wenn die persönliche Bonität ausschlaggebend wäre.

Frauen im Westen seltener bei Schuldenberatung

In Hinblick auf die Inanspruchnahme der Schuldenberatung ortet Pachl ein Ost-West-Gefälle. Während im Österreichschnitt etwa 41 Prozent der Klienten Frauen sind, sind es in Vorarlberg und Tirol nur 37 Prozent. Eine mögliche Erklärung dafür könnte sein, dass Frauen in Westösterreich bei Bürgschaften und Kreditfinanzierungen zurückhaltender sind.