Schwerverkehr im nördlichen Flachgau
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Verkehr

Drautalstraße: Lkw-Fahrverbot nicht umsetzbar

Ein Lkw-Fahrverbot auf der Drautalstraße (B100) in Osttirol würde nur eine geringe Entlastung bringen. Wie eine Studie belegte, wären höchstens 80 Lkws pro Tag betroffen. Ein Fahrverbot für Lkws sei daher nicht umsetzbar, erklärte Verkehrslandesrätin Ingrid Felipe (Grüne).

Im Mai des Vorjahrs wurden für die Studie entlang der Drautalstraße an 16 Stellen zwischen der Anschlussstelle Lendorf in Kärnten und der Staatsgrenze zu Italien bei Sillian über 48 Stunden Fahrzeuge automatisch erfasst. Dabei wurde mit insgesamt 124.000 erhobenen Kennzeichen eine Datengrundlage geschaffen, die mit der üblichen händischen Zählmethode nicht erreicht worden wäre, hieß es.

Diese Daten liefern demnach einen soliden Überblick über das Verkehrsgeschehen entlang dieses Straßenabschnittes. Die erhobenen Daten wurden mit den Befragungsdaten der CAFT-Studie (Cross Alpine Freight Transport Study) aus dem Jahr 2019, dem letzten vollständigen Jahr ohne Auswirkungen der Pandemie, verglichen.

Fahrverbot reduziert Verkehrsaufkommen um 0,7 Prozent

Diese gemeinsam mit Kärnten erarbeitete Studie ergab, dass ein mögliches Lkw-Fahrverbot auf der Drautalstraße nur wenige Lkws treffen würde. Wie Verkehrslandesrätin Ingrid Felipe aus der Studie zitierte, würde das Lkw-Fahrverbot auf der B100 im besten Fall fünf bis zehn Prozent, also zwischen 70 und 80 Lkws pro 24 Stunden betreffen. Damit würde das gesamte Verkehrsaufkommen an Werktagen nur um rund 0,7 Prozent reduziert.

Ein mögliches Verbot für durchfahrende Lkws müsste den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen, wonach die Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs entlang des betroffenen Streckenabschnittes beeinträchtigt oder gefährdet ist. Zudem seien für den Ziel- und Quellverkehr in der Region sowie für Fahrten mit besonders langen Umwegen Ausnahmeregelungen nötig, da nicht alle vom Fahrverbot potenziell betroffenen Lkws sinnvoll auf andere Strecken verlagerbar seien, hieß es in der Aussendung des Landes.

Fahrverbot wäre nicht gerechtfertigt

Alle in den vergangenen Jahren in Tirol verordneten Fahrverbote würden nur im zwingend notwendigen Ausmaß erlassen und auch nur dann, wenn die Erforderlichkeit der geplanten Maßnahme fachlich nachgewiesen sei, betonte Felipe.

"Bei dem durch die Studie belegten, geringen Reduktionspotenzial würde es durch ein Lkw-Fahrverbot zu keiner spürbaren Verbesserung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auf der B100 kommen, womit die vom Verfassungsgerichtshof geforderte Erforderlichkeit der Maßnahme nicht besteht“, so die Verkehrslandesrätin.